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,Die Herrschaft des Wortes“,
sie definiert sein mögen, treiben sich die Worte „Volkswirtschaft“ und
„volkswirtschaftlich“ schon in der „Systematischen Nationalökonomie“
herum, und so wandern sie in den Alltag hinaus, der ja alle rettenden
Worte seiner Wissenschaft getreulich übernimmt, zum Glück auch
solche, die als gesunde Schlagworte dienen können. Nebenaus sei
erwähnt, daß sich der Ausdruck „Weltwirtschaft“ mehr nur auf jene
„Kette“ und auf jene „Reihen“ bezieht; in ihm spiegelt sich der
Gesichtskreis des „königlichen“ Kaufmannes.
Soweit die äußerlichen Ansätze für jenen Gedanken der
„Volkswirtschaft“, der für die lebensvolle Nationalökonomie zur Achse
geworden ist. Tieferen Eindrucks waren auf die Dauer wohl die
Anregungen, die sich mit der „staatsmännischen Praxis“ ergeben
mußten. Auch dort, wo sich die Riesen unter den Zuständlichen
Gebilden ausgliederten, war Denken dabei, und stets um einen Schritt
voraus. Das war in nächster Linie Sorge Jener, die als Sachwalter des
oberpersönlichen Handelns dieser Gebilde wirkten. Diese Sorge
vermochten ihnen später Denker von Beruf zu erleichtern; aber sie
mußten sich auf jeden Fall damit abfinden. Denn jenes „staats-
männische Handeln“ ist besonders noch darin ein eigenes, von ab
sonderlicher Determination und Verknotung abgesehen, daß es von
einem Denken spezifischer Inhalte getragen wird: ein Denken gleichsam
in den „höheren Wirklichkeiten“ des Reiches der Tat, ein Denken in
Bausch und Bogen, das trotzdem der Gliederungen nicht übersehen
darf, das überall durch verwickelten Zusammenhang durchreißen will,
ohne die Hauptadern zu verletzen. Und solchem Denken mußte das
Handeln selbst zur richtigen Zeit einen Inhalt aufdrängen, der in
der Art jener theoretischen Umformungen gebildet erscheint. Vom
Boden unseres gestaltenden, umformenden Geistes aus gesprochen, hat
nun das fortschreitende Ausgliedern dieser Gebilde dem nachdrängen
den Alltag immer neue Bahnen geebnet nach den Engpässen des ober
persönlichen Handelns; es sind da auch „Bahnungen“ geschaffen
worden — „Volksimpulse“. Wo nun die Spannung der Zusammen
hänge eine so fühlbare wurde und somit das massenhafte Geschehen
aufdringlicher, da mußte sich das Zuständliche Gebilde auch in Ab
straktion von juristischer Erfassung nahelegen. Das ergab
ein Theorem, das sich durch den Ausdruck „Staatswirtschaft“
bezeichnen ließe — etwas anderes als die „Finanzwirtschaft“, die ja bloß
im großen ist, in der entsprechenden Abwandlung, was auch d er
Alltag im kleinen kennt. Jener Ausdruck empfiehlt sich, weil d* e
Umformung hier über den Inhalt „Staat“ geht, wie ihn juristisches
Denken vorher gestaltet hat. Die „Staatswirtschaft“ wäre dann so weit