Full text : Wirtschaft als Leben

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.Die  Herrschaft  des  Wortes'

blühen  unzerfällender  Erkenntnis;  sie  waren  nichts  weniger  denn  vom
Alltage  geschoben.  Ihr  Ruhm  muß  vielmehr  ewiglich  dem  Alltage
entgehen,  der  überhaupt  mehr  dem  Flach-Logischen  nachhängt,
weil  er  mit  der  Ungeduld  des  Kindes  Alles  wissen,  Alles  „erklärt“
haben  will.  Jene  Bahnbrecher  haben  ja  dem  Alltag  ein  Konterfei
vorgehalten,  wie  er  es  nicht  willl  Durch  sie  sind  wir  im  entscheidenden ­
  Sinne  vom  Alltage  weg  und  in  die  Tiefe  verwiesen
worden.  Sie  haben  unseren  Blick  auf  jenes  tiefgründige  Ganze  gelenkt,
das  der  Alltag,  die  Oberfläche  davon,  nach  wie  vor  gebührend  oberflächlich ­
  übersieht.  Allein,  auch  sie  konnten  nur  den  Rahmen  liefern,
in  den  erst  die  Forschung,  in  schöpferischer  Tat,  den  Inhalt
hineinschuf;  eine  Forschung,  die  sich  hingebend  in  ihren  lebendigen
Stoff  versenkt,  und  sich  immer  mehr  des  Gedankens  seiner  All-Einheit
erfüllt,  im  wachsenden  Drange,  der  letzteren  nachzueifern.  So  erst
konnte  sich  das  Bewußtsein  von  jenem  Allzusammenhang  recht  erhellen,
den  der  geläuterte  theoretische  Geist  zur  „Volkswirtschaft“  gestaltet.
Und  hier  ist  nun  das  Denken  hoch  empor  gekommen  über  das  Wort;
dieses  so  genommen,  wie  es  sich  buchstabierend  denken  läßt:  „Volkswirtschaft“. ­
  Auch  darüber  noch  etwas.
Diese  Umformung  liegt  nicht  über  den  Inhalt  „Staat“  hinaus.  Sie
ist  in  ihrer  scheinbaren  Einseitigkeit  gerade  damit  erklärt,  daß  sie
gleichsam  vor  diesem  Inhalte  „Staat“  scheu  innehält,  und  nur  Anlehnung ­
  sucht  an  ihn.  Hier  verrät  sich  klipp  und  klar  unsere  Ehrfurcht ­
  vor  dem  juristischen  Denken,  das  ja  seine  schwere  Hand  sofort
auf  die  Erkenntnis  legt,  wo  immer  das  Gefüge  jener  Welt  in  Frage
kommt.  Denn  „Volkswirtschaft“,  das  ist  im  Grunde  nur
das  Zuständliche  Gebilde  „Staat“  selber;  jedoch  in  jener
Einseitigkeit  erfaßt,  die  man  sich  der  anderen,  der  juristisch  einseitigen
Auffassung  schuldig  glaubt.  Dies  als  kürzeste  Andeutung,  wie  für  jene
theoretische  Umformung  das  „Wirtschaftliche“  gar  nicht  den  Ausschlag
gibt.  Wie  könnte  es  auch  anders  sein,  bei  dem  vollblütigen  Geschöpfe
einer  Forschung,  die  über  die  generalisierende  und  isolierende  Abstraktion ­
  hinausgewachsen  istl  Man  würde  auch  den  Wortteil  „Wirtschaft“ ­
  viel  mehr  als  etwas  Zufälliges  empfinden,  aber  die  „Klassizität“
liegt  uns  noch  so  schwer  im  Magen.  Sie  hat  ja  allen  Fachausdrücken
ihr  Gepräge  verliehen,  und  so  besitzt  sie  einen  mächtigen  Bundesgenossen ­
  an  der  Schar  dieser  Wörtchen,  die  sich  so  klettenzäh  in  unser
Denken  verbeißen.  Trotzdem,  mit  ihrer  Wendung  gegen  die  „Volkswirtschaft“, ­
  die  sie  als  ihren  eigentlichen  Gegenstand  betrachtet,  hat
die  Nationalökonomie  hinausgefunden  durch  alle  Verkennung,  dem
Primären  ihrer  Sonderheit  zu.  Ihr  Blick  ist  mit  einer  nebensächlichen
            
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