Vorwort.
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Ökonom auf diese Erkenntnisgebiete Anspruch; er bedarf des Ein
blickes auch in jene fernliegenden Zustände, wenn er den Werdegang
des Alltagslebens aufzurollen sucht, und er allein ist den Aufgaben
dabei auch gewachsen. Nur er besitzt schon fachlich die Schulung
dafür, die Zusammenhänge des täglichen Lebens zu entwirren, die
Komplexität dieser Vorkommnisse zu durchdringen, nur er wird dieser
Art „Korrelation“ gerecht.
Und nun handelt es sich einfach darum, ob dieser Anspruch, den
die Nationalökonomie der „historischen Anthropologie“ gegenüber
erhebt, nicht auch ein prinzipiell befugter ist. Auf diese Frage
antwortet die vorliegende Arbeit mit einem entschiedenen Ja. Darin
wurzelt ihr engerer Zusammenhang mit der nationalökonomischen
Methodologie. Im Texte kommt dies natürlich bloß nebenher zur
Geltung. Für mich persönlich aber lag darin der Antrieb zu dieser
Arbeit.
Freilich, wenn ein solcher Anspruch auf „Hausherrnrechte im
Prinzipe auch feststeht, er ist zunächst doch nur ein Erbe, das durch
positive Forschungsleistungen erst erworben sein will. Soweit daraus
für mich selber Verbindlichkeiten erwachsen, hoffe ich sie späterhin
einzulösen. Es scheint mir außer Zweifel, daß sich aus einer ent
sprechenden Bearbeitung jener „urzeitlichen“ Gebiete für theoretische
Probleme der Nationalökonomie sehr viel gewinnen läßt.
Dorthin also geht der Weg für mich noch weiter. Dagegen ist
in bezug auf die großen Fragen, die ich da aufzurühren wage, mein
iegitimes Interesse mit dieser Arbeit schon erschöpft. Und wie es
der Lehrberuf einmal mit sich bringt, nimmt uns die fachliche Arbeit
vi el zu sehr in Beschlag, um nebenher Aufgaben zu lösen, die allein
schon ein Menschenleben überreichlich ausfüllen könnten. Nicht ohne
Wehmut also trenne ich mich von dieser Schrift. Ich weiß nur zu
gut, wie fern ihre Ergebnisse von abschließender Bedeutung sind; aber
es ist mir nicht gegönnt, diese Arbeit als eine „vorläufige Mitteilung“
Zu bezeichnen.
deutsche Technische Hochschule zu Brünn,
Herbst 1903.