Full text: Wirtschaft als Leben

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,Die Grenzen der Geschichte“, 
Hergang seiner Interpretation, wie er schon früher skizziert wurde, 
ändert sich damit absolut nichts. Der Geologe muß sich, nach wie 
vor, auf jenes mögliche System kausaler Verkettungen besinnen, das 
bei der fraglichen Umwandlung ausmünden könnte. Diese Umwand 
lung ist dann jenes „Vorliegende“, dem er das „Vorgegangene“ gleich 
sam unterbauen muß. Der Geologe erfaßt also das Geschehen 
sozusagen stets nur bei einem Ende. Auch wenn er das System 
kausaler Verkettungen so zu entfalten weiß, den Verwitterungsprozeß 
derart in viele Einzelprozesse zerlegt, daß er das Geschehen dann nach 
vielen Abschnitten kleinerer Spannweite zu erfassen vermag, auch dann 
ändert sich nichts. Es wiederholt sich dann für jeden dieser Ab 
schnitte, daß man das Geschehen doch nur bei einem Ende erfaßt. 
Von welchem Geiste diese Erfassung getragen wird, wie hier stets nur 
der Analogieschluß vom Geschehenden auf das Geschehene waltet, soll 
gleich unten erhellen. So viel ist sicher, daß der Geologe darauf an 
gewiesen bleibt, von dem Vorliegenden aus, im Sinne der Abfolge 
A—B, das Geschehen frei zu gestalten, ohne daß sein Denken 
hierbei noch einen weiteren Anhalt fände. Die Gestaltung in dem 
einen Abschnitt findet nicht den mindesten Rückhalt an den übrigen 
Abschnitten, geht also unter voller Verantwortung für die Gültigkeit 
des Ganzen vor sich. Ein Fehlschluß in irgendeinem Abschnitt macht 
die ganze Interpretation hinfällig. Wenn also die Interpretation noch 
so sorgsam, noch so einwandsfrei erfolgt, in ihrem Ergebnis noch so 
überzeugend und für den augenblicklichen Stand der kausalen Forschung 
unerschütterlich ist, jenes prinzipielle Verhältnis bleibt bestehen, wonach 
die Metahistorie ein Geschehen nur so erfaßt, daß sie es auf das 
Zeugnis einer einzigen Instanz hin gestaltet, wie immer 
sich auch das Problem dieser Gestaltung verengt und erleichtert. 
Das ist der Grund, weshalb ich stets den Ausdruck vermeide, daß 
die Metahistorie ein Geschehen „erschließe“. Mit vollem Recht aber 
darf man diesen Ausdruck auf die Art anwenden, in der von der 
Historie das ihr spezifische Geschehen erfaßt wird. Das geschieht 
eben tatsächlich auf das Zeugnis einer Mehrheit von Instanzen hin, 
und alle diese Zeugnisse stützen und ergänzen sich unter 
einander. Erinnern wir uns an den Ansatz der historischen Inter 
pretation in unserem Beispiele: Eine Reihe abstrakt, als Formverände 
rung erfaßbarer Geschehen, die Vorgänge des Ebnens, Einritzens usw. 
Ihnen gegenüber jene vernünftige Erwägung, die uns durch unsere 
Lebenserfahrung geläufig, durch die logischen Denkgesetze in ihrer 
Gültigkeit verbürgt ist. Und nun die Einsicht, daß jene Vorgänge 
sowohl einzeln, jeder gemäß seiner Natur, als auch ihrer konstatier
	        
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