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,Die Grenzen der Geschichte“,
Hergang seiner Interpretation, wie er schon früher skizziert wurde,
ändert sich damit absolut nichts. Der Geologe muß sich, nach wie
vor, auf jenes mögliche System kausaler Verkettungen besinnen, das
bei der fraglichen Umwandlung ausmünden könnte. Diese Umwand
lung ist dann jenes „Vorliegende“, dem er das „Vorgegangene“ gleich
sam unterbauen muß. Der Geologe erfaßt also das Geschehen
sozusagen stets nur bei einem Ende. Auch wenn er das System
kausaler Verkettungen so zu entfalten weiß, den Verwitterungsprozeß
derart in viele Einzelprozesse zerlegt, daß er das Geschehen dann nach
vielen Abschnitten kleinerer Spannweite zu erfassen vermag, auch dann
ändert sich nichts. Es wiederholt sich dann für jeden dieser Ab
schnitte, daß man das Geschehen doch nur bei einem Ende erfaßt.
Von welchem Geiste diese Erfassung getragen wird, wie hier stets nur
der Analogieschluß vom Geschehenden auf das Geschehene waltet, soll
gleich unten erhellen. So viel ist sicher, daß der Geologe darauf an
gewiesen bleibt, von dem Vorliegenden aus, im Sinne der Abfolge
A—B, das Geschehen frei zu gestalten, ohne daß sein Denken
hierbei noch einen weiteren Anhalt fände. Die Gestaltung in dem
einen Abschnitt findet nicht den mindesten Rückhalt an den übrigen
Abschnitten, geht also unter voller Verantwortung für die Gültigkeit
des Ganzen vor sich. Ein Fehlschluß in irgendeinem Abschnitt macht
die ganze Interpretation hinfällig. Wenn also die Interpretation noch
so sorgsam, noch so einwandsfrei erfolgt, in ihrem Ergebnis noch so
überzeugend und für den augenblicklichen Stand der kausalen Forschung
unerschütterlich ist, jenes prinzipielle Verhältnis bleibt bestehen, wonach
die Metahistorie ein Geschehen nur so erfaßt, daß sie es auf das
Zeugnis einer einzigen Instanz hin gestaltet, wie immer
sich auch das Problem dieser Gestaltung verengt und erleichtert.
Das ist der Grund, weshalb ich stets den Ausdruck vermeide, daß
die Metahistorie ein Geschehen „erschließe“. Mit vollem Recht aber
darf man diesen Ausdruck auf die Art anwenden, in der von der
Historie das ihr spezifische Geschehen erfaßt wird. Das geschieht
eben tatsächlich auf das Zeugnis einer Mehrheit von Instanzen hin,
und alle diese Zeugnisse stützen und ergänzen sich unter
einander. Erinnern wir uns an den Ansatz der historischen Inter
pretation in unserem Beispiele: Eine Reihe abstrakt, als Formverände
rung erfaßbarer Geschehen, die Vorgänge des Ebnens, Einritzens usw.
Ihnen gegenüber jene vernünftige Erwägung, die uns durch unsere
Lebenserfahrung geläufig, durch die logischen Denkgesetze in ihrer
Gültigkeit verbürgt ist. Und nun die Einsicht, daß jene Vorgänge
sowohl einzeln, jeder gemäß seiner Natur, als auch ihrer konstatier