Abschnitt V.
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noch im einzelnen. Überall läuft es auf ein starres Entwederoder
hinaus. In formeller Hinsicht liegt dies genügend klar am Tage, weil
da ein ausgesprochener Gegensatz Historie und Metahistorie von Haus
aus trennt. Allein auch die materiellen Unterschiede in der Er
kenntnis hüben und drüben sind von dieser grundsätzlichen Art, lassen
keine Übergänge, keine Vermischung des Unterschiedenen zu. Ein
Beispiel soll dafür noch als Stichprobe dienen.
Jener Einbruch des Meeres in die Niederungen Hollands, der die
Zuyder See geschaffen hat, war ein Geschehnis, dem zweifellos
historische Bedeutsamkeit innewohnt. Ebenso zweifellos ist es möglich,
dieses Geschehen in kausale Verkettungen aufzulösen, die „Kausal
erklärung“ jenes Einbruches zu geben. Es fragt sich nun, ob man
diese „Kausalerklärung“ der Historie zurechnen muß;
in diesem Falle würde sich die historische Erkenntnis auf ein Gesche en
ausdehnen, das uns nur vom Boden der Naturgesetze aus als eine Abfolge
von Erscheinungen erfaßlich, nur aus der Analogie zum Geschehenden
begreiflich ist. Also würde sich an diesem Punkte historische und
metahistorische Erkenntnis ihrer Eigenart nach vermischen.
In Wahrheit aber tritt diese Vermischung gar nicht ein.
Es wurzelt freilich in Verhältnissen historischer Natur, wenn
wir an der „Kausalerklärung“ jenes Geschehnisses ein besonderes
Interesse nehmen. Hieraus entspringt aber noch kein Anlaß, diese
„Kausalerklärung“ selber der Historie zuzurechnen. Dazu wäre man
erst dann befugt, sobald sich die Erkenntnis jenes historischen Ge
schehens, für welches der Meereseinbruch von Belang war, mit Hilfe
dieser „Kausalerklärung“ vertiefen ließe. Dies trifft aber
keineswegs zu. Die Erkenntnis jenes historischen Geschehens läßt sich
in dieser Hinsicht nur so vertiefen, daß man immer klarer zu erfassen
sucht, in welcher Art der Eintritt jener Katastrophe in das ganze
Gewebe von Schicksal und Tat bedingend eingegriffen hat
Sobald es nämlich gilt, die Zusammenhänge des historischen Geschehens
aufzudecken, kommt jener Einbruch, im ganzen wie auch in den
Einzelheiten seines Herganges, als etwas schlechthin Gegebenes
in Betracht; er erscheint gleichsam als ein bloßer Ansatz bei der
Gestaltung aller Beziehungen, genau so, wie etwa das Klima von
Holland oder der Linienzug seiner Küste.
In diesem Sinne findet die „Kausalerklärung“ des Einbruches im
Systeme der historischen Erkenntnis überhaupt keinen Platz. Sie
vertieft da nichts und ergänzt nichts, sie geht
schlechthin nebenher. Sie selber ist uns nur deshalb möglich,