schon allein deswegen, weil nunmehr die Möglichkeit De, verschle-
dene sowohl für den Innen- als auch Außenmarkt wichtige Liefer nten
organe einheitlich zu leiten. Nach außen, den deutschen 1 fen als
gegenüber, wird die Reorganisierung insofern in Frscheinung re % m
sich der gesamte Handelsverkehr glatter und taschen, & wicke B .
In welcher Weise der Zusammenschluß vollzogen ist, ergibt sich aus
nachstehendem Erlaß:
Verordnung über die Vereinigung der Volkskommissariate für
Außen- und Innenhandel,
Die Entwicklung der Volkswirtschaft, das Erstarken des Binnen-
handels und der Handelsbeziehungen der Sowjetunion zu den anderen
Staaten, sowie die Festigung des Außenhandelsmonopols ‚machen eine
einheitliche Leitung des Innen- und Außenhandels der Sowjetunion
notwendig, Daher verordnen das Zentralexekutivkomitee und der Rat
der Volkskommissare der UdSSR. folgendes:
1. Die Volkskommissariate für Außen- und Innenhandel werden
zu einem einzigen Volkskommissariat für Außen- und Innenhandel
verschmolzen,
2. Die Funktionen und Rechte, die jedem einzelnen der beiden ver-
einigten Volkskommissariate durch die sie betreffenden Verordnungen
verliehen worden sind, gehen auf das neu organisierte Volkskommissa-
riat für Außen- und Innenhandel über
3. Alle budgetären Zuweisungen der beiden vereinigten Volkskom-
missariate der UdSSR, werden restlos dem neu organisierten Volks-
kommissariat der UdSSR. für Außen- und Innenhandel zur Verfügung
gestellt; gleichzeitig wird dem Volkskommissar für Außen- und Innen-
handel das Recht verliehen, bis zur Bestätigung des Voranschlages für
das Volkskommissariat für Außen- und Innenhandel die zugewiesenen
Mittel in Übereinstimmung mit den entsprechenden Budgetbestimmungen
zu verausgaben,
4. Der Rat der Volkskommissare der UdSSR. wird beauftragt, dem
Präsidium des Zentralexekutivkomitees der UdSSR. die Entwürfe der
Verordnungen über das Volkskommissariat der UdSSR. für Außen- und
Innenhandel zur Bestätigung vorzulegen.
Vorsitzender des Zentralexekutivkomitees der UdSSR.
gez. M. Kalinin.
Vorsitzender des Rates der Volkskommissare der UdSSR.
gez. A, Rykow.
Moskau, den 18. 11. 1925.