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,Die Grenzen der Geschichte“,
folgend. Als naiver Ausdruck bliebe jene scheinbar so überzeugende
Argumentation: „Zur Geschichte gehört der Mensch; also beginnt die
Geschichte dort, wo der Mensch auftritt“. Der Gedankengang
selber jedoch wäre von der Gestalt: „Zur Geschichte gehört ein
Vernunftwesen; weil es aber der biologischen Spezies „Mensch“ Vor
behalten bleibt, Träger des vernünftigen Geschehens zu sein, liegen die
Grenzen der Geschichte dort, wo die biologische Spezies „Mensch“
ihren entwicklungsmäßigen Ursprung nimmt.“ Von diesem Gedanken
gang dürfen wir uns die landläufige „Lösung“ getragen denken. Es
liegt mit ihm so ziemlich alles vor, was sich vom Boden der land
läufigen Anschauungen aus zur Sache unseres Problems beibringen
läßt. Hier ist also eine Abrechnung möglich.
Ein rein prinzipielles Bedenken läßt sich sofort ins
Treffen führen, ehe man die logischen Verhältnisse näher prüft. Es
setzt jener Gedankengang zwar bei einer Anerkennung dessen ein, was
dem historischen Geschehen spezifisch ist. Trotzdem wird er diesem
entscheidenden Verhältnisse nicht gerecht. Er übersieht, daß sich die
Frage nach den realen Ausläufen des historischen Geschehens nur dann
gültig beantworten läßt, sobald man die spezifische Natur des Geschehens
ganz ausdrücklich in Rechnung zieht; nicht aber bloß in jener indirekten
Weise, die hier, wie es sofort erhellen soll, einem prinzipiellen Verstoß
Vorschub leistet. Die Grenzen der Geschichte können
immer nur dort liegen, wo im Geschehen die logische
Natur seiner Zusammenhänge erlischt. Unser Problem
bedeutet eben eine streng prinzipielle Erwägung, für die auch wieder
nur prinzipielle Verhältnisse in Betracht fallen. Nie aber kann ein rein
tatsächliches Verhältnis bei dieser Erwägung so mitspielen, daß die
Lösung gleichsam um die Ecke herum erfolgt. Es liegt jedoch bloß
ein rein tatsächlicher Umstand damit vor, daß dies oder jenes als
Träger des historischen Geschehens erscheint. Vom Standpunkte jener
prinzipiellen Erwägung aus ist dies etwas Zufälliges; es kann niemals
den Ausschlag geben. In jenem Gedankengang aber gibt es den Aus
schlag. Über den vermittelnden Satz hinüber, daß es der biologischen
Spezies „Mensch“ Vorbehalten sei, Träger des historischen Geschehens
zu sein, gerät also der Gedankengang gleichsam auf einen falschen
Strang. Nicht mehr das Sein oder Nichtsein der logischen
Natur seiner Zusammenhänge, sondern das Sein oder
Nichtsein seines augenblicklichen Trägers soll über die
Grenzen des historischen Geschehens entscheiden. Das besagt einen
prinzipiellen Verstoß, den keinerlei Nebenumstand ausgleichen
und gutmachen kann; höchstens können es diese Nebenumstände er-