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„Die Grenzen der Geschichte“,
„Mensch“ das naturwissenschaftliche Gegenstück des
vernünftigen Geschehens darstellen. Und nur mit diesem
naturwissenschaftlichen Gegenstück und nie mit dem vernünf
tigen Geschehen selber läßt sich die biologische Spezies
„Mensch“ derart in logische Verbindung bringen, daß man gültige
Schlüsse daraus ziehen darf.
Etwas Ähnliches gilt auch unter Bezug auf einen Sachverhalt,
der hier vom greifbarsten Belang ist. Im Angesichte eines paläonto-
logischen Fundes erscheint es der Forschung stets als untrüglichster
Beweis, daß sich der Fund auf die biologische Spezies „Mensch“ be
zieht, sobald zugleich auch Werkzeuge gefunden werden. Man wäre
versucht, die Spezies „Mensch“ paläontologisch als das „Werkzeug
tier“ zu charakterisieren. Nur wäre schon dies in verständigem Sinne
zu nehmen; denn um so von Werkzeug — Schmuck und Waffen in
begriffen — zu sprechen, wie es etwa der Nationalökonom tut, fehlen
dem metahistorisch - naturwissenschaftlichen Denken abermals alle
Kategorien; wenn es die historische Anthropologie dennoch tut, um
so schlimmer für sie! Das entsprechend geformte Ding darf dem
Metahistoriker, wenn er konsequent denkt, nicht ein Werkzeug sein,
und so auch kein Zeugnis vernünftigen Geschehens, sondern nur
das charakteristische Substrat jener Lebensäuße
rungen, die zur Eigenart der biologischen Spezies
„Mensch“ gehören. Das mag nach einem sehr grellen „Purismus“
aussehen, aber in prinzipiellen Erwägungen rechtfertigt sich auch dieser.
Sofern man also die biologische Spezies „Mensch“ cum grano salis
als das „Werkzeugtier“ bezeichnen will, stellt dieses nicht das
Vernunftwesen der Geschichte dar, nicht den „historischen
Menschen“, sondern auch nur das naturwissenschaftliche
Gegenstück dazu. Es macht also nichts aus, wenn man zwar
von der biologischen Spezies „Mensch“ spricht, dabei aber aus
drücklich an das „Werkzeugtier“ denkt; auch dieses kann immer
nur als der Träger jener gewissen Art Lebensäuße
rungen ausgesagt werden, nicht aber als der Träger
des vernünftigen Geschehens selber.
Nun ist es gerade dieses qui pro quo, dessen sich jener ver
mittelnde Satz schuldig macht. Er spricht es ja ausdrücklich der bio
logischen Spezies „Mensch“ zu, Träger des vernünftigen Geschehens
zu sein. Dadurch setzt sich dieser Satz über eine Scheidung hinweg,
die sehr ernst zu nehmen ist; die Scheidung nämlich zwischen
dem, was bloß vom historischen, und jenem, was