Anhang, XI,
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drücklich der Naturwissenschaft, an der Hand der metahistorischen
Disziplinen, gelänge, unser Problem zu lösen.
Eine trügerische Halbwahrheit bleibt jener Schluß zwar außerdem
noch. Denn auch das ist unbestreitbar, daß man die Lebensäußerungen
des „Werkzeugtieres“ jederzeit zu vernünftigem Geschehen um
denken kann. Die Vorstellung des vernünftigen Geschehens geht der
Vorstellung jener Lebensäußerungen auf Schritt und Tritt parallel; wo
immer wir uns die letzteren denken können, da sofort auch das erstere.
Was aber vom vernünftigen Geschehen gilt, gilt nicht schon vom
historischen. Gerade dies behandelt aber jener Schluß als eine
ausgemachte Sache; eine Voreile, die jenes Raisonnement um seine
Wahrheit bringt.
Die Unterscheidung, die hier auftaucht, kann nur auf den ersten
Blick befremden. Gewiß, das historische Geschehen ist als ein ver
nünftiges spezifisch. Deshalb ist das eine doch nicht dem anderen
identisch. Mit dem vernünftigen Geschehen ist eben rein nur die
spezifische Artung des historischen erfaßt. Gegenüber dem ver
nünftigen Geschehen, als einem Abstraktum, ist das historische
Geschehen jederzeit als ein Konkretum zu denken, stets
im Sinne eines Bruchstückes aus dem großen Geschehenszusammenhang
der Geschichte, ausgelöst aus dieser realen Einheit. Wenn wir uns also an
die metahistorischen Ergebnisse halten und die Lebensäußerungen des
auftauchenden „Werkzeugtieres“ uns vorstellen, so ist es wohl außer
Zweifel, daß wir uns die letzteren zu vernünftigem Geschehen
umdenken dürfen. Aber es ist durchaus nicht ausgemacht,
ob wir uns dieses vernünftige Geschehen, wie es dann
in unserer Vorstellung lebt, sofort auch als ein histo
risches vorstellen dürfen. Das will sagen, als ein Geschehen,
auf das unser geistiger Blick endlich stoßen müßte, wenn es ihm be-
schieden wäre, dem Geschehenszusammenhang der Geschichte schranken
los zu folgen, immer tiefer in die Vergangenheit hinein. Wer dies als
eine ausgemachte Sache ansieht, spricht der metahistorischen Forschung
zu, auf indirektem Wege historische Ergebnisse zu liefern; es bedürfte
dazu bloß einer schlichten Umdenkung. Das schließt aber in sich, daß
man zwischen Historie und Metahistorie keinen Unterschied in der
Art anerkennt, wie sie uns über vergangenes Geschehen Aufschluß er
bringen. Dahin gehen tatsächlich die landläufigen Anschauungen; mit
jenem Raisonnement sind eben wieder nur sie zum Wort gekommen.
Jenes vorgestellte Geschehen darf uns nur dann als ein historisches
gelten, wenn die Metahistorie ausdrücklich für diesen Punkt gut steht.
Denn auf ihr lastet hier die Verantwortung. Sie ist dieser aber nicht
v« Gottl-Ottlilienfeld, Wirtschaft als Leben. ^