Anhang, XIII.
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Nachdem also die Kritik möglichst viel aus dem Weg geräumt
hat, was den Blick beirren könnte, steht sie jetzt vor der Kardinal
frage: Ist die Metahistorie ein gültiger Weg in die Ver
gangenheit oder nicht? Die Antwort darauf, die, im Einklang
zu den Ergebnissen bisher, ungünstig für die landläufige Lösung aus-
fallen wird, so eigentümlich sie beschaffen ist, muß selbst in diesem
engen Rahmen mit etwas mehr Sorgfalt geliefert werden. Weil sie
erstens in der ganzen Kritik der Trumpf ist und weil sie zugleich den
härtesten Anprall an die landläufigen Anschauungen herbeiführt.
In deren Geist wäre eben jene Frage rückhaltlos zu bejahen.
Etwas anderes als eine Kunde über die Vergangenheit sieht man ja in
den metahistorischen Disziplinen kaum; wenn ein bißchen Systematik
dabei herausschaut, so gilt dies als ein interessanter Nebenerfolg. So
viel ist sicher: wer im Geiste der landläufigen Anschauungen denkt,
wird niemals daran zweifeln, daß die metahistorischen Ergebnisse voll
wertige Aufschlüsse über die Vergangenheit seien. Auch den meta
historischen Forscher selbst, den Geologen, den Biologen, wird im
Durchschnitt nie ein solcher Zweifel anwandeln, nie ihm der Gedanke
kommen, daß er mit seiner Forschertätigkeit zur Vergangenheit anders
Stellung nimmt als der Historiker. Man wird hier an das Wundtsche
Wort erinnert, daß für den Glauben an die Realität abstrakter Bezie
hungen nichts so geneigt macht, wie die dauernde Beschäftigung mit
ihnen. Dieser Glaube verschlägt auch nichts, solange der Metahisto
riker bei seinem Leisten bleibt. Es leidet das zeithafte Ordnen nicht
im mindesten, wenn es im guten Glauben daran vorgenommen wird,
daß man an der Hand der „Epochen“ und „Stammbäume“ ganz ebenso
in die Vergangenheit eindringt, wie auf der Spur der historischen
„Ereignisse“. Nur in dem einzigen Ausnahmefalle unseres
Problems ist die Zeit zur Besinnung gekommen. Hier
kommt es ausdrücklich darauf an, ob das Geschehen, wie es im
Rahmen der metahistorischen Ergebnisse gedacht wird,
e in voller Gegenwert des historischen Geschehens sei.
Es trifft dies aber nicht einmal in dem bedingten Sinne zu, der nun
schließlich in Erwägung steht.
XIII.
Das metahistorische System der „Epochen“ und „Stammbäume“
will der Vergangenheit im Wege kausaler Erfassung gerecht werden.
Was also der historischen Erkenntnis gegenüber der Geschehenszu-