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„Die Grenzen der Geschichte",
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Vergangenheit gegenüber eine so eigenartige Zwitterstellung
einnimmt. Denn einerseits steht es fest, daß uns ein Aufschluß über
die kausal erfaßte Vergangenheit überhaupt nur im Wege der
metahistorischen Forschung werden könnte. Daran halten sich
einseitig die landläufigen Anschauungen, für welche daher ein Zweifel
an dem Wirklichkeitsgehalt der metahistorischen Ergebnisse gar nicht
existiert. So einseitig dürfen wir nicht urteilen. Wohl aber ist uns
auf jenen Umstand hin jedes Recht genommen, das metahistorische
System von Haus aus als einen ungültigen Aufschluß über die
Vergangenheit anzusehen, sofern nur die metahistorische Forschung
als solche gültig geübt wird. Auf der anderen Seite aber müssen wir
hier doch beachten, wie fragwürdig das Verhalten der metahisto
rischen Erkenntnis gegenüber dem Kausalzusammenhang der Er
scheinungen ist. Dadurch sind wir nicht minder außerstande, im
metahistorischen System von Haus aus einen gültigen Aufschluß
über die Vergangenheit zu ersehen. Dieser Widerspruch ist ein so
prinzipieller, daß er durch nichts aus der Welt geschafft werden kann;
am wenigsten durch einen Hinweis darauf, in welch überzeugender
Weise sich uns die metahistorischen Ergebnisse aufdrängen. Weil sie
es notwendig nur in ihrer Artung als metahistorische Er
gebnisse tun können, bleiben alle prinzipiellen Verhältnisse aufrecht,
und damit auch der Widerspruch zwischen ihnen. Der metahistorische
Weg allein steht offen; ihn müssen wir gehen, ob es nun so oder
anders mit ihm bestellt ist. Weder seine Gültigkeit noch seinen Trug
könnten wir durch etwas anderes ermessen, als eben durch eine Er
wägung der prinzipiellen Verhältnisse; die aber führt zu einem
Widerspruch. Es fehlt jedes weitere Kriterium der Ent
scheidung.
Besonders hier muß man der nachbarlichen Grenzen der Meta
historie eingedenk bleiben. Nur eben die sogenannte „historische“
Geologie, nur die „historische“ Biologie hat an der Metahistorie
teil, alles schlechtweg Geologische, alles schlechtweg Paläontologische
gehört selbstverständlich nicht mehr dazu, wird also durch jene
Erwägungen gar nicht berührt. So sind alle Aufschlüsse
über die Art und Lagerung der Gesteine, über die biologische Eigenart
der paläontologischen Funde, über die Art ihres Einschlusses, sie alle
sind schlechthin wahr, sofern nur die Forschung gültig geübt
wird. Sobald man jedoch von dem „Über“ und „Unter“ der Schichten
auf das „Vorher“ und „Nachher“ schließt, aus dem „Höheren“ und
„Niederen“ der Lebensformen auf das „Jünger“ und „Älter“ der
Gattungen, dann muß notwendig eine Interpolation von Ge-