Full text : Wirtschaft als Leben

luten  Zeitbestimmungen,  die  aber  unter  diesen  Umständen  wohl  ausnahmslos ­
  nur  schätzungsweise  möglich  sind.
So  kann  die  irrige  Meinung  erstehen,  als  ob  der  ganze  Unterschied
zwischen  historischen  und  metahistorischen  Zeitbestimmungen  überhaupt
nur  der  wäre,  daß  die  ersteren  als  präzise  Zeitangaben,  die  letzteren
nur  als  ungefähre  Zeitschätzungen  möglich  seien.  Man  ist  so  weit
gegangen,  den  Abstand  zwischen  den  betreffenden  Erkenntnisgebieten
bloß  darin  zu  ersehen,  daß  die  einen  als  Disziplinen  der  „Zeitmessung“,
die  anderen  aber  als  Disziplinen  der  „Zeitschätzung“  erscheinen
(Ratzel).  In  Konsequenz  dazu  glaubt  man  an  fließende  Grenzen
zwischen  historischer  und  metahistorischer  Erkenntnis,  an  einen  Übergang ­
  von  Schichtung  zu  Geschichte  überall  dort,  wo  es  scheinbar
gelingt,  schätzungsweise  Zeitbestimmungen  durch  präzise  Zeitangaben
zu  ersetzen.
Hier  wird  einmal  schon  die  verschiedene  Genesis  der  Zeitbestimmung ­
  hüben  und  drüben  übersehen.  Aller  historischen  Zeitbestimmung, ­
  ob  sie  nun  als  präzise  oder  nur  als  ungefähre  möglich  ist,
unterliegt  als  Sinn,  daß  man  das  erschlossene  Geschehen
in  den  Geschehenszusammenhang  der  Geschichte  einzuflechten ­
  weiß,  der  sich  in  seinem  Verlaufe  über  eine  Unzahl  von
Zeitbestimmungen  hinbewegt,  die  sämtlich  Annäherungen  an  das
absolut  Gewisse  sind.  Gelingt  es  also  im  Wege  der  historischen
Interpretation,  dem  Geschehen  eine  bestimmte  Stelle  in  jenem  Zusammenhänge ­
  anzuweisen,  so  ist  schon  dadurch  eine  ungefähre
Zeitbestimmung  gegeben,  die  auch  ihrerseits  eine  Annäherung  an  das
absolut  Gewisse  bedeutet.  Es  hängt  dann  von  den  Umständen  ab,
ob  eine  weitere  Präzisierung  gelingt.  Man  darf  auch  nicht  übersehen,
welchen  Vorsprung  die  historische  Erkenntnis  dank  der  überlieferten
Jahreszahlen  besitzt,  die  sich  im  Wege  einfacher  historischer  Kritik  an
das  absolut  Gewisse  annähern  lassen.  Aber  auch  dort,  wo  dieser  Weg
nicht  offen  steht,  bedeutet  die  historische  Zeitbestimmung  stets  im
wesentlichsten  Sinne  eine  Eindatierung.  Sie  fügt  sich  einem
ganzen  Systeme  von  Zeitbestimmungen  ein,  die  alle  mehr  oder  minder
den  Anspruch  erheben,  schlechthin  wahr  zu  sein,  und  die  zusammen
ein  festes  Gerippe  für  allen  Aufschluß  über  die  Vergangenheit  bilden.
Eine  Eindatierung  in  diesem  buchstäblichen  Sinn  können  die
nietahistorischen  Zeitbestimmungen  schon  deshalb  nicht  sein,
w eil  die  metahistorische  Erkenntnis  den  Kausalzusammenhang  ganz
wesentlich  unvollkommener  aufrollt  als  die  historische  Erkenntnis  den
Geschehenszusammenhang  der  Geschichte.  Der  historischen  Forschungsleistung ­
  läßt  sich  die  „Kausalgeschichte  der  Arten“  nun  einmal  nicht
            
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