Full text : Wirtschaft als Leben

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,Die  Grenzen  der  Geschichte“,

an  die  Seite  stellen.  Es  ist  auch  keineswegs  der  Hilfe  ebenbürtig,  die
alle  historische  Zeitbestimmung  an  den  überlieferten  Jahreszahlen
findet,  wenn  sich  auch  metahistorische  Datierungen  gelegentlich
durch  ein  isoliertes  Verfahren  ermöglichen:  eben  durch  Schlüsse  in
bezug  auf  die  Zeitdauer  von  Prozessen.  Denn  auch  dabei  entrinnt  die
Metahistorie  nicht  dem  Fluch  des  Analogieschlusses  1  Entscheidend
aber  für  die  Artung  der  metahistorischen  Datierung  ist  jene  relative
Zeitbestimmung,  die  mit  dem  metahistorischen  Systeme
selber  vorliegt:  die  Aufeinanderfolge,  die  sich  in  den  „Epochen“
und  „Stammbäumen“  zum  Ausdruck  bringt.  Diese  relative  Zeitbestimmung ­
  ist  das  Fundament  der  absoluten,  weil  ja  alle  Schlüsse,
die  zu  absoluten  Zeitangaben  führen,  von  dem  Verhältnis  des  Vorher
und  Nachher  ausgehen  müssen,  wie  es  mit  dem  metahistorischen
Systeme  selber  fixiert  ist.  Weil  aber  dieses  Vorher  und
Nachher  selbst  nur  aus  innerer  Wahrheit  des  Systems
Gültigkeit  besitzt,  ergibt  sich  das  gleiche  auch  für
alle  metahistorischen  Zeitbestimmungen;  von  jenen
historischer  Provenienz  abgesehen,  die  als  Anhaltspunkte  dafür
dienen,  um  in  das  System  relativer  Zeitbestimmung  absolute  Werte
einzuführen.  Und  damit  erhellt  der  prinzipielle  Abstand  zwischen
historischer  und  metahistorischer  Datierung.  Alle  historischen
Jahreszahlen,  genaue  und  runde,  erheben  den  befugten  Anspruch,
schlechthin  um  so  wahrer  zu  sein,  je  gültiger  die  Forschung  gearbeitet
hat;  sie  alle  sind  echte  Annäherungen  an  das  absolut  Gewisse.  Alle
metahistorischen  Zeitbestimmungen,  die  vielberufenen  Jahrmillionen
der  Geologie,  können  im  vornherein  nur  von  der  inneren  Wahrheit ­
  des  metahistorischen  Systems  sein;  und  immer  nur  diese
innere  Wahrheit  steigert  sich,  je  gewissenhafter  die  Forschung  gewaltet
hat.  Jede  Annäherung  an  das  absolut  Gewisse  aber  bleibt  für  sie  im
Wesen  ausgeschlossen.  Man  kann  auch  diese  Zeitbestimmungen  richtig
nur  aus  dem  Berufe  der  Metahistorie  verstehen.  Es  sind  bequeme
Ausdrucksmittel  für  das  zeithafte  Ordnen  der  räumlichen ­
  Dinge,  bündigste  Weiser  der  Schichtung.  In  der
Relation  auf  die  Vergangenheit  erscheinen  somit  die  metahistorischen
Zeitangaben  wirklich  nur  als  Rechenpfennige,  wenn  man  ihnen
gegenüber  die  historischen  Jahreszahlen  als  klingende  Münze  auffassen
will.  Es  ist  ja  nur  natürlich,  wenn  diese  metahistorischen  Zeitbestimmungen ­
  auch  bloß  das  sind,  was  die  Aufschlüsse  über  die
Vergangenheit  sind,  auf  die  sie  sich  beziehen:  weder  wahr  noch
falsch,  vom  historischen  Standpunkte  aus  also  absolut  irrelevant
—  Luftl
            
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