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,Die Grenzen der Geschichte“,
an die Seite stellen. Es ist auch keineswegs der Hilfe ebenbürtig, die
alle historische Zeitbestimmung an den überlieferten Jahreszahlen
findet, wenn sich auch metahistorische Datierungen gelegentlich
durch ein isoliertes Verfahren ermöglichen: eben durch Schlüsse in
bezug auf die Zeitdauer von Prozessen. Denn auch dabei entrinnt die
Metahistorie nicht dem Fluch des Analogieschlusses 1 Entscheidend
aber für die Artung der metahistorischen Datierung ist jene relative
Zeitbestimmung, die mit dem metahistorischen Systeme
selber vorliegt: die Aufeinanderfolge, die sich in den „Epochen“
und „Stammbäumen“ zum Ausdruck bringt. Diese relative Zeit
bestimmung ist das Fundament der absoluten, weil ja alle Schlüsse,
die zu absoluten Zeitangaben führen, von dem Verhältnis des Vorher
und Nachher ausgehen müssen, wie es mit dem metahistorischen
Systeme selber fixiert ist. Weil aber dieses Vorher und
Nachher selbst nur aus innerer Wahrheit des Systems
Gültigkeit besitzt, ergibt sich das gleiche auch für
alle metahistorischen Zeitbestimmungen; von jenen
historischer Provenienz abgesehen, die als Anhaltspunkte dafür
dienen, um in das System relativer Zeitbestimmung absolute Werte
einzuführen. Und damit erhellt der prinzipielle Abstand zwischen
historischer und metahistorischer Datierung. Alle historischen
Jahreszahlen, genaue und runde, erheben den befugten Anspruch,
schlechthin um so wahrer zu sein, je gültiger die Forschung gearbeitet
hat; sie alle sind echte Annäherungen an das absolut Gewisse. Alle
metahistorischen Zeitbestimmungen, die vielberufenen Jahrmillionen
der Geologie, können im vornherein nur von der inneren Wahr
heit des metahistorischen Systems sein; und immer nur diese
innere Wahrheit steigert sich, je gewissenhafter die Forschung gewaltet
hat. Jede Annäherung an das absolut Gewisse aber bleibt für sie im
Wesen ausgeschlossen. Man kann auch diese Zeitbestimmungen richtig
nur aus dem Berufe der Metahistorie verstehen. Es sind bequeme
Ausdrucksmittel für das zeithafte Ordnen der räum
lichen Dinge, bündigste Weiser der Schichtung. In der
Relation auf die Vergangenheit erscheinen somit die metahistorischen
Zeitangaben wirklich nur als Rechenpfennige, wenn man ihnen
gegenüber die historischen Jahreszahlen als klingende Münze auffassen
will. Es ist ja nur natürlich, wenn diese metahistorischen Zeit
bestimmungen auch bloß das sind, was die Aufschlüsse über die
Vergangenheit sind, auf die sie sich beziehen: weder wahr noch
falsch, vom historischen Standpunkte aus also absolut irrelevant
— Luftl