Full text: Wirtschaft als Leben

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>Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“, 
Mannigfaltigkeit des Wirklichen vor uns haben, dies alles wird uns noch 
beschäftigen. 
Von den Urteilen über die Artung lassen sich nicht alle in Ur 
teile über die Struktur überführen. Wie schon erwähnt, gibt es art 
hafte Urteile von der Form, daß z. B. unser Berg als ein „auf einem 
Plateau befindlicher“ oder „in der Verlängerung eines Höhenzuges ge 
legener“ bestimmt wird. Wenn diese Urteile auf Beziehungen abzielen, 
die vom Objekt aus nach außen weben, so beirrt dies allein noch 
keineswegs die nomothetische Tendenz dieser Urteile. Man will 
auch da auf die Erfassung der Eigenart hinaus, im Wege der Zu 
sprache zu immer engeren Unterarten. Es fehlt gerade im Prinzipe 
noch an der idiographischen Tendenz; an der Tendenz, den Berg 
hierdurch gedanklich einem Zusammenhänge einzu ordnen, der ihn als 
Konkretum in der Wirklichkeit umfängt. Diesen Unterschied in der 
Absicht des Urteilens verschleiert hier der Umstand, daß man an 
der wörtlichen Fassung dieser Urteile nur ein Geringes zu ändern 
braucht, und sofort lebt die andere Tendenz in ihnen auf. Es 
genügt, nicht mehr von „einem Plateau“, sondern von dem „Plateau 
von Dingskirchen“ zu sprechen. Und selbst dieses qui pro quo kann 
sich noch verschleiern. Dies würde der Fall sein, wenn man nicht so 
fort mit dem Eigennamen herausrücken will oder ihn gar nicht kennt, 
aber trotzdem nicht mehr den Allgemeinbegriff „Plateau“ als solchen 
in das Urteil übernimmt; wenn man also nicht mehr etwas meint, was zwar 
„Plateau“ nennbar ist, sonst aber ganz unbestimmt bleibt, sondern schon 
einen bestimmten Träger dieses Gattungsnamens. Jedenfalls ist es 
dieser Einsatz des Sonderbegriffes für den Allgemeinbegriff, 
was den Umschwung herbeiführt; gleichgültig, ob sich dies nun mehr 
oder minder deutlich im wörtlichen Ausdruck spiegelt. Urteile jener 
Form, die sich auf Sonderbegriffe gründen, sind keine arthaften 
mehr, sondern Urteile über die Stellung des Konkretums. Die 
Natur einer solchen Konstellationsbestimmung wird erst recht 
klar, wenn man ihrer Beziehung zur Eigenlage nachgeht. 
Kraft seiner Eigenlage verharrt das Konkretum nicht bloß zur All 
heit in einer festen Relation, es nimmt dadurch auch zu seines 
gleichen in eindeutiger Weise Stellung. Denn auch jedes andere 
Konkretum besitzt seine Eigenlage, weist sich also gleichfalls über ein 
festes Verhältnis zur Allheit aus. Daher läßt sich das Konkretum auch 
in mittelbarer Weise zur Allheit in Beziehung setzen, das will 
sagen, dem Allzusammenhang einordnen: man setzt einfach genügend 
viele jener wechselseitigen Verhältnisse außer Zweifel. Dies ge 
schieht nun mit Hilfe jener Urteile über die Stellung. Es geht dann
	        
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