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,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“,
tönt uns der Spott über „Eigenbrödelei“, „Spezialistentum vom reinsten
Wasser“ und dergleichen entgegen.
Schließlich sei nur noch Fritz Medicus erwähnt, der das er
kenntnistheoretische Verhältnis zwischen Natur- und Geschichtswissen
schaft in einer überaus gedankenfrischen Arbeit behandelt hat: „Kant
und Ranke“ (Kantstudien VIII). Dieser Aufsatz bot mir wohl eine
erfreuliche Bekräftigung eigener Ansichten; aber bei dem kühnen Ein
satz einer „Potentialität“ für die Substanzialität, der „logischen Depen-
denz“ für die Kausalität vermag ich Medicus wenigstens jetzt nicht
mehr zu folgen. Die von Medicus aufgezählten Beispiele „historischer
Potenzen“ — Servianische Verfassung, römisches Reich, Papsttum usw.
— hätten übrigens schon vom Standpunkte meiner programmatischen
Schrift aus eine harmlosere Deutung gefunden, als „Zuständliche Ge
bilde“, „Einrichtungen“ usw.
Da ich bei der jetzigen Formulierung den Begriff des „Stoffes“ in
den Vordergrund stelle, der ein durchaus ungeläufiger auf diesem Ge
biete ist, bedarf es auch einer terminologischen Vorrede.
Der „Stoff“ einer Wissenschaft ist so zu verstehen, daß er einer
seits der Eigenart einer Wissenschaft unterliegt, als einer jener
Faktoren, deren wechselnde Kombination jeder Wissenschaft immer
wieder ihren eigenen Charakter verleiht; auf der anderen Seite hängt
der „Stoff“ inhaltlich mit dem zusammen, was dem wissenschaftlichen
Denken das Gegebene ist. In beiden Relationen sind nun ganz
andere Ausdrücke die geläufigen.
Um eine Wissenschaft zu charakterisieren, pflegt man von ihrem
„Gebiete“ oder von ihrem „Gegenstände“ zu sprechen. Es ist zwar
richtig, daß jede Wissenschaft im tatsächlichen Verlauf stets nur an
Problemen heranwächst; soll aber die Wissenschaft charakterisiert und
klassifiziert werden, dann zieht man diese Probleme gewiß nicht inhalt
lich in Betracht, sondern bloß nach den schematischen Bedingungen,
an die ihr Aufwurf und ihre Lösung gebunden sind. Darauf nun be
zieht sich „Gebiet“, „Gegenstand“, und so auch der „Stoff“ selber.
Soweit dieser jedoch mit dem Gegebenen zusammenhängt, wäre nach
dem eingelebten Sprachgebrauche eher von „Tatsachen“ die Rede, in
anderer Wendung aber von dem „Materiale“ einer Wissenschaft. Allen
diesen geläufigen Ausdrücken gegenüber tut nun eine reinliche
Scheidung not.
Der Angabe des „Gebietes“ unterliegt stets eine Artbestimmung.
In ihrer Art bestimmt sind dabei die charakteristischen Gegenstände
des Denkens der betreffenden Wissenschaft. Auf Grund ihrer gemein
samen Art setzen diese das „Gebiet“ zusammen. Aber die Art