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,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“,
spräche der naiven Anschauung, die sich auch im Sprachgebrauch
durchsetzt. Für die Methodologie ist die Tatsache immer schon auf
gefaßte Wirklichkeit: das Anschauliche ist dann notwendig schon in
begriffliches Denken umgesetzt. Was nämlich den Erfahrungswissen
schaften als Tatsache unterlegt wird, entspricht dem Inhalte einer
evidenten Aussage über Konkretes. Da nun die Tatsache von not
wendig begrifflichem Charakter ist, macht sich in ihr die spezifische
Denkweise geltend; gibt es zwei Denkweisen, dann auch zweierlei
Tatsachen. Kraft ihrer spezifischen Natur treten also phänomeno
logische und noetische Tatsache, „Datum“ und „Faktum“ aus
einander. Geschichte und Sozialwissenschaft sind daher vor allem
darin eins, daß sie beide von noetisch gearteten Tatsachen, von
„Fakten“ ausgehen. So wird sich die Untersuchung an erster Stelle
mit der Natur der „Fakten“ und mit der Art ihrer Feststellung be
schäftigen. Sie streift hierbei auch das Problem der „Deutung“:
Das Feststellen der „Fakten“ darf wohl seinem Erfolge nach als
„Deutung“ bezeichnet werden; denn hier wird etwas in Begriffe um
gesetzt, das sich bildlich als der „Sinn“ der Wirklichkeit bezeichnen
läßt. In der Sache jedoch hat dies selbst dann nichts mit einer
„Deutung“ zu tun, wenn die Feststellung im Angesichte der anschau
lichen Wirklichkeit, aus dem Erlebnis heraus, erfolgt 1 Das ganze
Verständnis der noetischen Denkweise hängt an dieser
Einsicht. Noch weniger aber hat das Feststellen der „Fakten“ den
Sinn, daß man den physischen Daten psychische Daten interpoliert;
dieses grobe Mißverständnis macht die „psychologistische“ Verkennung
der Noetik aus.
Zweitens prägt sich die spezifische Denkweise auch in der Art der
kausalen Verknüpfung von Tatsachen aus. Um die meta
physischen Anschauungen über Kausalität braucht sich zum mindesten
die fachwissenschaftliche Methodenlehre nicht zu kümmern. Ihr gilt
die Kausalität einfach als ein Zusammenhang zwischen
Tatsachen, der uns so erfaßlich wird, daß sich die be
treffenden Tatsachen gemäß dem Satz vom Grunde auf
einander beziehen lassen. Allerdings schwebt uns dabei sofort
das Verhältnis zwischen „Ursache“ und „Wirkung“, sowie das „Natur
gesetz“ vor. Das sind nämlich die Formen, die der Kausalnexus auf
weist, sobald wir die phänomenologische Denkweise üben; jene
Formen also, in denen die phänomenologisch gearteten Tatsachen, die
«Daten“ kausal verknüpft werden. Nun fällt aber die kausale Ver
knüpfung notwendig ganz anders aus, sobald noetisch geartete Tat
sachen, „Fakten“ in Frage kommen. Im Gegensatz zu den „Daten“'