596
„Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung“,
gewicht drängt; hier gilt vielmehr der Nachweis, wie der Zusammen
hang des Geschehens des letzteren Wechsel und so stets wieder ein
Neues an Geschehen bedingt.
Das Verhältnis zwischen Geschichte und Sozialwissen
schaft wird daher etwa in der folgenden Weise zu bestimmen sein.
Beiden ist der nämliche „empirische Bestand“ eigen, die „Welt des
Handelns“. Zwar sieht die eine Disziplin sofort die „Geschichte“, die
andere wieder die „Gesellschaft“ vor sich. Was aber hiermit jede der
beiden Disziplinen als ihren besonderen „Gegenstand“ von sich trennt,
hängt in Wahrheit tief innerlich mit ihr zusammen. Als „Ge
schichte“ und „Gesellschaft“ objektiviert sich nur die
spezifische Art der Betrachtung, die jede dieser Dis
ziplinen gegenüber der „Welt des Handelns“ pflegt.
Die Sozialwissenschaft wählt den Gesichtspunkt der Wiederkehr im
Geschehen, die Geschichte jenen des Wechsels im Geschehen. Folge
richtig ist dann auch die Art verschieden, wie beide Disziplinen das
Geschehen auf seine Zusammenhänge erklärend zurückführen. Den
Sinn des Zusammenhangs im Geschehen, seine letzte und allgemeinste
Konsequenz, erblickt die Sozialwissenschaft in der Equilibration,
die Geschichte in der Novation des Geschehens.
Es muß aber auf ihr ganzes Vorgehen von Rückwirkung sein,
wenn die beiden Disziplinen in so verschiedener Weise zur „Welt des
Handelns“ Stellung nehmen. Erkenntnistheoretisch betrachtet, gehen
Sozialwissenschaft wie Geschichte der noetischen Kausalität nach. Weil
aber jede das kausale Verknüpfen der Tatsachen wieder anders übt,
qualifiziert sich die Art der Verknüpfung; methodologisch ge
nommen, sondert sich daher die „soziale“ von der „historischen“
Kausation der Tatsachen. Dies wirkt nun weiter auf die Tatsachen
zurück. Die noetische Natur der Tatsachen bleibt hüben und drüben
die gleiche, aber es bedingt mindestens den Umkreis der Tatsachen,
die man im Dienste dieser Disziplinen festzustellen sucht, sobald die
Absicht wechselt, von der ihre kausale Verknüpfung getragen wird.
So bahnt sich auch eine Scheidung zwischen „sozialen“ und
„historischen“ Tatsachen an. Dazu trägt noch mittelbar der Um
stand bei, daß jede Tatsache für ihre Feststellung der Begriffe be
darf. Denn auch in die Welt der Begriffe hinein zieht sich jener
Zwiespalt in der Kausation der Tatsachen. Einmal schon im Sinne
des verschiedenen Gebrauchs, den die beiden Disziplinen von den
gleichen noetischen Begriffsformen machen, weil jede eben gewisse
Formen bevorzugt, andere vernachlässigt, will sie ihre Eigenart wahren;
sodann auch, weil sich in den Dienst der „sozialen“ und der „histo-