Full text : Wirtschaft als Leben

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,Zur  sozialwissenschaftlichen  Begriffsbildung",

für  das  Herausarbeiten  des  Individuellen  niemals  an  sicheren  Anhaltspunkten. ­
  Anders  ausgedrückt,  man  kann  hier  niemals  über  das
„Wesentliche“  im  Zweifel  sein:  „Wesentlich“  ist  alles,  was  für
das  Beharren  der  Gebilde  in  Betracht  kommt,  und  in
dem  Grade  „wesentlich“,  als  es  an  diesem  Erfolge  Anteil ­
  hat.
Es  empfiehlt  sich  ein  flüchtiger  Vergleich  mit  der  Geschichte.
Dieser  Disziplin  ist  mit  dem  Prinzipe  ihres  einheitlichen  Aufbaues  nicht
auch  zugleich  ein  Prinzip  der  Auswahl  dargeboten  I  Auf  die  Forderung
allein  hin,  die  „Welt  des  Handelns“  aus  dem  Gesichtspunkte  der
Novation  des  Geschehens  zu  betrachten,  könnte  sich  die  Geschichte
noch  gar  nicht  verwirklichen.  Sie  bedarf  noch  eines  weiteren
Kompositionsprinzips.  Als  dieses  sekundäre  Prinzip  ergibt  sich  nun
jene  Voraussetzung  historischer  Erkenntnis,  die  Rickert  als  das  „Beziehen ­
  auf  Werte“  formuliert  hat.  Hier  kommt  es  dann  notwendig  zu
einer  Differenzierung  der  historischen  Erkenntnis;  je  nach  der  Natur
der  „Werte“,  auf  welche  das  Geschehen  „bezogen“  wird,  um  es  individualisierend ­
  formen  zu  können,  sondern  sich  dann  die  verschiedenen
„Geschichten“.
Was  nun  die  Rolle  der  nomothetischen  Erkenntnis  anlangt,
so  steht  im  voraus  nur  eines  fest:  in  dem  Grade,  wie  sich  die  Sozialwissenschaft ­
  nebenbei  auch  das  Allgemeine  als  Erkenntnisziel  zu
setzen  vermag,  tritt  sie  noch  ganz  zuletzt  in  einen  scharfen  Gegensatz
zu  ihrer  Schwesterwissenschaft.  In  der  Geschichte  schließt  sich  das
nomothetische  Verfahren,  das  Herausarbeiten  des  Allgemeinen,  grundsätzlich ­
  aus;  es  widerstreitet  schroff  ihrem  primären  Kompositionsprinzip. ­
  Eine  Betrachtung  aus  dem  Gesichtspunkte  der  Novation
des  Geschehens  und  zugleich  die  Denkrichtung  auf  das  Allgemeine,
zuletzt  also  auf  das  „Gesetz“,  das  ergäbe  einen  Widerspruch  in  sich.
Es  ist  auch  höchst  bezeichnend,  daß  historische  Erkenntnis  überhaupt
erst  dadurch  realisierbar  wird,  daß  zu  ihrem  primären  Prinzip  erst  noch
die  letzte  Voraussetzung  des  idiographischen  Verfahrens  als  ihr  sekundäres ­
  Prinzip  hinzutritt.  Nur‘die  Geschichts-Schreibung  kennt  eine
„generalisierende  Betrachtung“,  sie  aber  in  dem  mehr  äußerlichen
Sinne,  daß  man  aus  schattenhafter  Verallgemeinerung  einen  Hintergrund
bereitet,  von  dem  sich  die  historische  Gestaltung  um  so  körperlicher
in  ihrem  Sondertum  abhebt.
Im  übrigen  ist  die  Anwendung  des  nomothetischen  Verfahrens  io
der  Sozialwissenschaft  für  den  Methodologen  durch  und  durch  Problem ­
  1  Nur  das  Vorurteil  des  „Universalismus  der  Methoden“  läßt  uns
glauben,  daß  die  Anwendbarkeit  jenes  Verfahrens  bar  aller  Voraus-
            
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