Full text: Wirtschaft als Leben

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,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung", 
für das Herausarbeiten des Individuellen niemals an sicheren Anhalts 
punkten. Anders ausgedrückt, man kann hier niemals über das 
„Wesentliche“ im Zweifel sein: „Wesentlich“ ist alles, was für 
das Beharren der Gebilde in Betracht kommt, und in 
dem Grade „wesentlich“, als es an diesem Erfolge An 
teil hat. 
Es empfiehlt sich ein flüchtiger Vergleich mit der Geschichte. 
Dieser Disziplin ist mit dem Prinzipe ihres einheitlichen Aufbaues nicht 
auch zugleich ein Prinzip der Auswahl dargeboten I Auf die Forderung 
allein hin, die „Welt des Handelns“ aus dem Gesichtspunkte der 
Novation des Geschehens zu betrachten, könnte sich die Geschichte 
noch gar nicht verwirklichen. Sie bedarf noch eines weiteren 
Kompositionsprinzips. Als dieses sekundäre Prinzip ergibt sich nun 
jene Voraussetzung historischer Erkenntnis, die Rickert als das „Be 
ziehen auf Werte“ formuliert hat. Hier kommt es dann notwendig zu 
einer Differenzierung der historischen Erkenntnis; je nach der Natur 
der „Werte“, auf welche das Geschehen „bezogen“ wird, um es in 
dividualisierend formen zu können, sondern sich dann die verschiedenen 
„Geschichten“. 
Was nun die Rolle der nomothetischen Erkenntnis anlangt, 
so steht im voraus nur eines fest: in dem Grade, wie sich die Sozial 
wissenschaft nebenbei auch das Allgemeine als Erkenntnisziel zu 
setzen vermag, tritt sie noch ganz zuletzt in einen scharfen Gegensatz 
zu ihrer Schwesterwissenschaft. In der Geschichte schließt sich das 
nomothetische Verfahren, das Herausarbeiten des Allgemeinen, grund 
sätzlich aus; es widerstreitet schroff ihrem primären Kompositions 
prinzip. Eine Betrachtung aus dem Gesichtspunkte der Novation 
des Geschehens und zugleich die Denkrichtung auf das Allgemeine, 
zuletzt also auf das „Gesetz“, das ergäbe einen Widerspruch in sich. 
Es ist auch höchst bezeichnend, daß historische Erkenntnis überhaupt 
erst dadurch realisierbar wird, daß zu ihrem primären Prinzip erst noch 
die letzte Voraussetzung des idiographischen Verfahrens als ihr sekun 
däres Prinzip hinzutritt. Nur‘die Geschichts-Schreibung kennt eine 
„generalisierende Betrachtung“, sie aber in dem mehr äußerlichen 
Sinne, daß man aus schattenhafter Verallgemeinerung einen Hintergrund 
bereitet, von dem sich die historische Gestaltung um so körperlicher 
in ihrem Sondertum abhebt. 
Im übrigen ist die Anwendung des nomothetischen Verfahrens io 
der Sozialwissenschaft für den Methodologen durch und durch Pro 
blem 1 Nur das Vorurteil des „Universalismus der Methoden“ läßt uns 
glauben, daß die Anwendbarkeit jenes Verfahrens bar aller Voraus-
	        
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