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,Zur sozialwissenschaftlichen Begriffsbildung",
für das Herausarbeiten des Individuellen niemals an sicheren Anhalts
punkten. Anders ausgedrückt, man kann hier niemals über das
„Wesentliche“ im Zweifel sein: „Wesentlich“ ist alles, was für
das Beharren der Gebilde in Betracht kommt, und in
dem Grade „wesentlich“, als es an diesem Erfolge An
teil hat.
Es empfiehlt sich ein flüchtiger Vergleich mit der Geschichte.
Dieser Disziplin ist mit dem Prinzipe ihres einheitlichen Aufbaues nicht
auch zugleich ein Prinzip der Auswahl dargeboten I Auf die Forderung
allein hin, die „Welt des Handelns“ aus dem Gesichtspunkte der
Novation des Geschehens zu betrachten, könnte sich die Geschichte
noch gar nicht verwirklichen. Sie bedarf noch eines weiteren
Kompositionsprinzips. Als dieses sekundäre Prinzip ergibt sich nun
jene Voraussetzung historischer Erkenntnis, die Rickert als das „Be
ziehen auf Werte“ formuliert hat. Hier kommt es dann notwendig zu
einer Differenzierung der historischen Erkenntnis; je nach der Natur
der „Werte“, auf welche das Geschehen „bezogen“ wird, um es in
dividualisierend formen zu können, sondern sich dann die verschiedenen
„Geschichten“.
Was nun die Rolle der nomothetischen Erkenntnis anlangt,
so steht im voraus nur eines fest: in dem Grade, wie sich die Sozial
wissenschaft nebenbei auch das Allgemeine als Erkenntnisziel zu
setzen vermag, tritt sie noch ganz zuletzt in einen scharfen Gegensatz
zu ihrer Schwesterwissenschaft. In der Geschichte schließt sich das
nomothetische Verfahren, das Herausarbeiten des Allgemeinen, grund
sätzlich aus; es widerstreitet schroff ihrem primären Kompositions
prinzip. Eine Betrachtung aus dem Gesichtspunkte der Novation
des Geschehens und zugleich die Denkrichtung auf das Allgemeine,
zuletzt also auf das „Gesetz“, das ergäbe einen Widerspruch in sich.
Es ist auch höchst bezeichnend, daß historische Erkenntnis überhaupt
erst dadurch realisierbar wird, daß zu ihrem primären Prinzip erst noch
die letzte Voraussetzung des idiographischen Verfahrens als ihr sekun
däres Prinzip hinzutritt. Nur‘die Geschichts-Schreibung kennt eine
„generalisierende Betrachtung“, sie aber in dem mehr äußerlichen
Sinne, daß man aus schattenhafter Verallgemeinerung einen Hintergrund
bereitet, von dem sich die historische Gestaltung um so körperlicher
in ihrem Sondertum abhebt.
Im übrigen ist die Anwendung des nomothetischen Verfahrens io
der Sozialwissenschaft für den Methodologen durch und durch Pro
blem 1 Nur das Vorurteil des „Universalismus der Methoden“ läßt uns
glauben, daß die Anwendbarkeit jenes Verfahrens bar aller Voraus-