Nationalökonomische Erläuterung, VIII.
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VIII.
Dagegen ist es zweimal schon in wahrhaft großem Zuge gelungen,
das nationalökonomische Denken aus der inneren Unfreiheit heraus
zuführen. Das eine Mal, als unsere Altmeister gegenüber der „klassischen“
und „romantischen“ Verbohrtheit das „Relativitätsprinzip“ aufstellten.
Diese erste und große Tat der Selbstbesinnung leitete die Wende ein
vom naiven zum Reifezustand unserer Wissenschaft. Das zweite Mal,
als Max Weber die „Werturteile“ aus der Wissenschaft hinauswies.
Das ergab die Oberstufe in der Erhebung der Nationalökonomie zum
vollen Rang einer Erfahrungswissenschaft 1 Auch in diesen beiden
Fällen kam es darauf an, dem wissenschaftlichen Denken herauszuhelfen
aus innerer Gebundenheit.
Am Beispiel des „Freihandels“ sei dies in Kürze beleuchtet.
Natürlich dürfte man nicht davon ausgehen, daß „Freihandel“ ein
schlechthin eindeutiger Tatbestand sei. Das wäre naive Wortgläubig
keit, wie sie besonders wieder im „klassischen“ Zeitalter unserer
Wissenschaft geblüht hat. Über den gemeinten Tatbestand muß natür
lich schon als solchen volle Klarheit herrschen. Zweierlei steht dann
der Wissenschaft ohne weiteres zu, indem sie in bezug darauf den er
lebten Zusammenhang aufrollt. Einmal kann sie den „Freihandel“
selber, ob nun abstrakt erfaßt oder in einem konkreten Fall, auf den
zureichenden Grund zurückführen, also zeigen, wie es überhaupt zu
ihm kommt. Dann aber kann sie feststellen, was vom „Freihandel“
seinerseits an Folgen ausgeht, wofür er selber den zureichenden Grund
spielt. Neben diesem Zweierlei, wenig dem Anschein, unendlich viel
der Tatsache nach, ermöglicht sich nun außerdem, als Drittes, eine
Stellungnahme zum „Freihandel“, indem man ihn auf „Falsch oder
Richtig“ beurteilt, ihn ablehnt oder ihm beifällt. In der Sache wird
dabei vorerst über seine Zweckrichtigkeit in irgendeiner Hinsicht ge
urteilt. Der „Absolutismus“ im Urteil, wie er die „klassische Schule,
über auch ihre Widerparte von damals, kennzeichnet, wurzelt nun darin,
daß sich der Urteilende jedesmal an den zufälligen Standpunkt inner
lich verlor, von dem aus er selber das Urteil fällte 5 es unterlief also
e in „Absolutismus des Standpunktes“. Man hatte z. B. nur die eng
lischen Verhältnisse und nur die seiner Zeit im Auge, und sah viel
leicht auch da hauptsächlich nur mit den Augen des Handels selber
auf die zu beurteilende Sache des „Freihandels“. Von einem anderen
Standpunkt aus, in der Relation also auf ein anderes Land, eine andere