Full text: Wirtschaft als Leben

Nationalökonomische Erläuterung, VIII. 
623 
VIII. 
Dagegen ist es zweimal schon in wahrhaft großem Zuge gelungen, 
das nationalökonomische Denken aus der inneren Unfreiheit heraus 
zuführen. Das eine Mal, als unsere Altmeister gegenüber der „klassischen“ 
und „romantischen“ Verbohrtheit das „Relativitätsprinzip“ aufstellten. 
Diese erste und große Tat der Selbstbesinnung leitete die Wende ein 
vom naiven zum Reifezustand unserer Wissenschaft. Das zweite Mal, 
als Max Weber die „Werturteile“ aus der Wissenschaft hinauswies. 
Das ergab die Oberstufe in der Erhebung der Nationalökonomie zum 
vollen Rang einer Erfahrungswissenschaft 1 Auch in diesen beiden 
Fällen kam es darauf an, dem wissenschaftlichen Denken herauszuhelfen 
aus innerer Gebundenheit. 
Am Beispiel des „Freihandels“ sei dies in Kürze beleuchtet. 
Natürlich dürfte man nicht davon ausgehen, daß „Freihandel“ ein 
schlechthin eindeutiger Tatbestand sei. Das wäre naive Wortgläubig 
keit, wie sie besonders wieder im „klassischen“ Zeitalter unserer 
Wissenschaft geblüht hat. Über den gemeinten Tatbestand muß natür 
lich schon als solchen volle Klarheit herrschen. Zweierlei steht dann 
der Wissenschaft ohne weiteres zu, indem sie in bezug darauf den er 
lebten Zusammenhang aufrollt. Einmal kann sie den „Freihandel“ 
selber, ob nun abstrakt erfaßt oder in einem konkreten Fall, auf den 
zureichenden Grund zurückführen, also zeigen, wie es überhaupt zu 
ihm kommt. Dann aber kann sie feststellen, was vom „Freihandel“ 
seinerseits an Folgen ausgeht, wofür er selber den zureichenden Grund 
spielt. Neben diesem Zweierlei, wenig dem Anschein, unendlich viel 
der Tatsache nach, ermöglicht sich nun außerdem, als Drittes, eine 
Stellungnahme zum „Freihandel“, indem man ihn auf „Falsch oder 
Richtig“ beurteilt, ihn ablehnt oder ihm beifällt. In der Sache wird 
dabei vorerst über seine Zweckrichtigkeit in irgendeiner Hinsicht ge 
urteilt. Der „Absolutismus“ im Urteil, wie er die „klassische Schule, 
über auch ihre Widerparte von damals, kennzeichnet, wurzelt nun darin, 
daß sich der Urteilende jedesmal an den zufälligen Standpunkt inner 
lich verlor, von dem aus er selber das Urteil fällte 5 es unterlief also 
e in „Absolutismus des Standpunktes“. Man hatte z. B. nur die eng 
lischen Verhältnisse und nur die seiner Zeit im Auge, und sah viel 
leicht auch da hauptsächlich nur mit den Augen des Handels selber 
auf die zu beurteilende Sache des „Freihandels“. Von einem anderen 
Standpunkt aus, in der Relation also auf ein anderes Land, eine andere
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.