Full text : Wirtschaft als Leben

Nationalökonomische  Erläuterung,  VIII.

623

VIII.
Dagegen  ist  es  zweimal  schon  in  wahrhaft  großem  Zuge  gelungen,
das  nationalökonomische  Denken  aus  der  inneren  Unfreiheit  herauszuführen. ­
  Das  eine  Mal,  als  unsere  Altmeister  gegenüber  der  „klassischen“
und  „romantischen“  Verbohrtheit  das  „Relativitätsprinzip“  aufstellten.
Diese  erste  und  große  Tat  der  Selbstbesinnung  leitete  die  Wende  ein
vom  naiven  zum  Reifezustand  unserer  Wissenschaft.  Das  zweite  Mal,
als  Max  Weber  die  „Werturteile“  aus  der  Wissenschaft  hinauswies.
Das  ergab  die  Oberstufe  in  der  Erhebung  der  Nationalökonomie  zum
vollen  Rang  einer  Erfahrungswissenschaft  1  Auch  in  diesen  beiden
Fällen  kam  es  darauf  an,  dem  wissenschaftlichen  Denken  herauszuhelfen
aus  innerer  Gebundenheit.
Am  Beispiel  des  „Freihandels“  sei  dies  in  Kürze  beleuchtet.
Natürlich  dürfte  man  nicht  davon  ausgehen,  daß  „Freihandel“  ein
schlechthin  eindeutiger  Tatbestand  sei.  Das  wäre  naive  Wortgläubigkeit, ­
  wie  sie  besonders  wieder  im  „klassischen“  Zeitalter  unserer
Wissenschaft  geblüht  hat.  Über  den  gemeinten  Tatbestand  muß  natürlich ­
  schon  als  solchen  volle  Klarheit  herrschen.  Zweierlei  steht  dann
der  Wissenschaft  ohne  weiteres  zu,  indem  sie  in  bezug  darauf  den  erlebten ­
  Zusammenhang  aufrollt.  Einmal  kann  sie  den  „Freihandel“
selber,  ob  nun  abstrakt  erfaßt  oder  in  einem  konkreten  Fall,  auf  den
zureichenden  Grund  zurückführen,  also  zeigen,  wie  es  überhaupt  zu
ihm  kommt.  Dann  aber  kann  sie  feststellen,  was  vom  „Freihandel“
seinerseits  an  Folgen  ausgeht,  wofür  er  selber  den  zureichenden  Grund
spielt.  Neben  diesem  Zweierlei,  wenig  dem  Anschein,  unendlich  viel
der  Tatsache  nach,  ermöglicht  sich  nun  außerdem,  als  Drittes,  eine
Stellungnahme  zum  „Freihandel“,  indem  man  ihn  auf  „Falsch  oder
Richtig“  beurteilt,  ihn  ablehnt  oder  ihm  beifällt.  In  der  Sache  wird
dabei  vorerst  über  seine  Zweckrichtigkeit  in  irgendeiner  Hinsicht  geurteilt. ­
  Der  „Absolutismus“  im  Urteil,  wie  er  die  „klassische  Schule,
über  auch  ihre  Widerparte  von  damals,  kennzeichnet,  wurzelt  nun  darin,
daß  sich  der  Urteilende  jedesmal  an  den  zufälligen  Standpunkt  innerlich ­
  verlor,  von  dem  aus  er  selber  das  Urteil  fällte  5  es  unterlief  also
e in  „Absolutismus  des  Standpunktes“.  Man  hatte  z.  B.  nur  die  englischen ­
  Verhältnisse  und  nur  die  seiner  Zeit  im  Auge,  und  sah  vielleicht ­
  auch  da  hauptsächlich  nur  mit  den  Augen  des  Handels  selber
auf  die  zu  beurteilende  Sache  des  „Freihandels“.  Von  einem  anderen
Standpunkt  aus,  in  der  Relation  also  auf  ein  anderes  Land,  eine  andere
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.