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.Freiheit vom Worte“,
nähme weithin Gemeinschaftssache. Auf der anderen Seite erscheinen
diese bis ins Gesinnungsrichtige sich überstürzenden Urteile, eben weil
sie letzten Endes unbegründbar sind, nicht minder als quasi-dogmatisch
geartet, sie nicht voreilig, sondern unfreiwillig dogmatisch. Im ganzen
handelt es sich anscheinend um „ichstarre“ Urteile; im tieferen Sach
verhalt jedoch sind es häufig „gemeinschaftsstarre“ — „klassenstarre“,
„volksstarre“ usw. — Urteile.
Ungefähr so lassen sich jene eigentümlichen Urteile in den laufenden
Zusammenhang stellen und von der Analogie zur eigenen Sache her
beleuchten, jene „Werturteile“, gegen die Max Weber schon vor
Jahren so eindrucksvoll sein Veto eingelegt hat. Mitten inne, zwischen
der lahmen Formel von der „Voraussetzungslosigkeit der Wissenschaft“
auf der einen Seite und der landläufigen Vorstellung von einer ver
meidbar gedachten „Subjektivität“ im Urteilen auf der anderen Seite,
hat er mit genialer Sicherheit durchgegriffen und diese gleichsam un
vermeidbar subjektiven Urteile ans Licht gezogen; und mit höchstem
Scharfsinn hat er uns gezeigt, wie es da warmblütig auf letzte Ziel
setzungen ankäme, nicht aber hölzern auf letzte „Voraussetzungen“.
Die Urteile dieser Artung vorweisen, war für Max Weber eins damit,
energisch auf ihrer Ausmerzung zu bestehen, im Zeichen der Reinheit
der Erkenntnis, der inneren Freiheit erfahrungswissenschaftlichen Denkens.
Das schloß einen gewaltigen Fortschritt zur Wissenschaft in sich.
Nun bleiben erst noch jene gewissen Reste innerer Unfreiheit
unseres fachlichen Denkens zurück. Ganz verstohlen lastet da auf ihm,
was sich in der Folge noch deutlicher enthüllen wird, als der Zwang
„problemstarren“ Erkennens. Gewiß sind diese Reste schon in der
Auflösung begriffen. Immerhin, wenn auch nur an dieser einen Stelle,
es gilt im Grunde doch, ein rühmliches Beginnen Max Webers fort
zusetzen I