Full text : Material zur Lage der Bergarbeiter während des Weltkrieges

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Sollen  die  Frauen  vor  Schaden  bewahrt  bleiben  und  soll
die  Bundesratsverordnung  ihrem  sozialpolitischen  Zweck  vollauf
genügen,  ist  eine  Ergänzung  des  §  1  im  Sinne  unserer  Eingabe
erforderlich,  und  ersuchen  wir  ergebenst  um  dahingehende  Berücksichtigung. ­

Mit  hochachtungsvollem  Glückauf!
Verband  der  Bergarbeiter  Deutschlands.
Gewerkverein  christlicher  Bergarbeiter  Deutschlands.
Polnische  Bcrufsvcreinigung  (Abteilung  Bergarbeiter).
Gewerkverein  der  Bergarbeiter  (Hirfch-Duncker).
Dieser  Eingabe  war  ein  Erfolg  beschieden.  Laut  Verordnung ­
  des  Bundesrats  vom  23.  April  1915  wird  die  Wochenbeihilfe ­
  allen  Wöchnerinnen  gewährt,  deren  Ehemänner  Kriegsdienste ­
  leisten  und  minderbemittelt  sind  oder  deren  Jahres-Einkommen
  2600  Mark  nicht  überstiegen  hat.

Gegen  die  völlige  Aufhebung  des  Versammlungsrechts
wandten  sich  folgende  Eingaben:
Bochum,  den  30.  April  1915.  ■
An  Seine  Exzellenz  den  kommandierenden  General  des  7.  Armeekorps ­
  Freihcrrn  von  Gay  l,  Münster.
Ew.  Exzellenz!
Als  Vertreter  des  Verbandes  der  Bergarbeiter  Deutschlands
erlauben  sich  Unterzeichnete,  Ew.  Exzellenz  auf  folgenden  Vorgang ­
  aufmerksam  zu  machen,  der  uns  nicht  geeignet  erscheint,
zur  Beruhigung  der  Bergarbeiter  beizutragen.
Der  Vertrauensmann  unserer  Verwaltungsstelle  in  Hiesfeld ­
  ersuchte  bei  der  Bürgermeisterei  Dinslaken  um  die  Erlaubnis, ­
  am  18.  April  eine  Mitgliederversammlung  abhalten  zu
dürfen.  Die  Erlaubnis  wurde  auch  erteilt,  doch  ist  das  Schreiben
derart  abgefaßt,  daß  es  bei  den  Mitgliedern  der  Verwaltungsstelle ­
  Erstaunen,  ja  sogar  Beunruhigung  hervorrufen  mußte.
Es  lautete:
„Dinslaken,  den  17.  April  1918.
An  den  Vorstand  der  Zahlstelle  des  deutschen  Bergarbeiterverbandes
hier.
Die  Abhaltung  einer  Mitgliederversammlung  am  18.  d.  Mts.,
vorm.  10  Uhr,  im  Lokale  von  Büchner,  Hünxerstraße,  ist  seitens  des
Herrn  Landrats  unter  der  Bedingung  genehmigt  worden,  daß  nur  die
            
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