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Denkschrift der Militärfattler heißt es, daß der Hauptübelstand im
Gewerbe die wechselnde Arbeitsgelegenheit sei. Kurze Perioden
nrit genügender Arbeitsgelegenheit werden von längeren Zeit
räumen abgelöst, in denen die Arbeit fast vollständig stockt. In
folgedessen gibt die Militärsattlerei nicht regelmäßig einem be
stimmten Kreis von Arbeitern Beschäftigung. Augenblicklich wer
den vielleicht Tausende von Arbeitern beschäftigt, während einige
Monate nachher nur ebenso viele Hunderte Arbeit finden. Die
Sattler haben auf Abhilfe gesonnen und unternommen, sich gegen
die Heimarbeit und gegen die Zwischenmeister zu wehren; an
fangs ohne Erfolg. Die Bittgesuche an die Behörden fanden zu-
nächst keine Beachtung. Man wollte den Unternehmern, welche
infolge .der Heimarbeit die Löhne zu drücken in der Lage waren,
Vorschriften, wie sie ihre Betriebe zn gestalten haben, nicht
machen. Den ersten Schritt zur Besserung bildete der Tarifvertrag
stir die Berliner Militärsattler/) durch welchen der Militärsattler-
streik im Jahre 1900 beendet wurde. Dieser Vertrag, welcher nur
bis zum 1. Januar 1902 dauerte, enthält die Vorschrift, daß zwar
die .Heimarbeit beizubehalten sei, doch müsse das Zwischenmeister-
system beseitigt werden. Alsdann hatten die Sattler eine Denk
schrift ausgearbeitet, die am 24. Dezember 1902 allen Behörden
zugesandt worden ist. In dieser Schrift werden die Schäden der
Heimarbeit und der Kampf gegen dieselben eindringlichst geschildert.
Es wird ausgeführt, häufig komme es vor, daß in den Fabriken
nur einige Zuschneider beschäftigt werden. Die ganze Fertigstellung
der Arbeit erfolge fast ausnahmslos in den engen Wohnungen der
Arbeiter. Der Unternehmer spare hierdurch; der Arbeiter aber
habe nur Nachteile. Zunächst sei er genötigt, den schon beschränkten
Raum feiner Wohnung noch zu Arbeitszwecken zu benutzen. Das
Arbeitsmaterial komme in nächste und ständige Berührung der
Wohnungsinsasfen. Dadurch könne einmal der Gesundheitszu
stand der Familienmitglieder ungünstig beeinflußt werden. Außer
dem wäre es möglich, daß in der Familie etwa vorhandene Krank-
0 Siche das Gewerbegericht Berlin, S. 346 unter Nr. 6.