fullscreen: Die Heimarbeit im Kriege

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Denkschrift der Militärfattler heißt es, daß der Hauptübelstand im 
Gewerbe die wechselnde Arbeitsgelegenheit sei. Kurze Perioden 
nrit genügender Arbeitsgelegenheit werden von längeren Zeit 
räumen abgelöst, in denen die Arbeit fast vollständig stockt. In 
folgedessen gibt die Militärsattlerei nicht regelmäßig einem be 
stimmten Kreis von Arbeitern Beschäftigung. Augenblicklich wer 
den vielleicht Tausende von Arbeitern beschäftigt, während einige 
Monate nachher nur ebenso viele Hunderte Arbeit finden. Die 
Sattler haben auf Abhilfe gesonnen und unternommen, sich gegen 
die Heimarbeit und gegen die Zwischenmeister zu wehren; an 
fangs ohne Erfolg. Die Bittgesuche an die Behörden fanden zu- 
nächst keine Beachtung. Man wollte den Unternehmern, welche 
infolge .der Heimarbeit die Löhne zu drücken in der Lage waren, 
Vorschriften, wie sie ihre Betriebe zn gestalten haben, nicht 
machen. Den ersten Schritt zur Besserung bildete der Tarifvertrag 
stir die Berliner Militärsattler/) durch welchen der Militärsattler- 
streik im Jahre 1900 beendet wurde. Dieser Vertrag, welcher nur 
bis zum 1. Januar 1902 dauerte, enthält die Vorschrift, daß zwar 
die .Heimarbeit beizubehalten sei, doch müsse das Zwischenmeister- 
system beseitigt werden. Alsdann hatten die Sattler eine Denk 
schrift ausgearbeitet, die am 24. Dezember 1902 allen Behörden 
zugesandt worden ist. In dieser Schrift werden die Schäden der 
Heimarbeit und der Kampf gegen dieselben eindringlichst geschildert. 
Es wird ausgeführt, häufig komme es vor, daß in den Fabriken 
nur einige Zuschneider beschäftigt werden. Die ganze Fertigstellung 
der Arbeit erfolge fast ausnahmslos in den engen Wohnungen der 
Arbeiter. Der Unternehmer spare hierdurch; der Arbeiter aber 
habe nur Nachteile. Zunächst sei er genötigt, den schon beschränkten 
Raum feiner Wohnung noch zu Arbeitszwecken zu benutzen. Das 
Arbeitsmaterial komme in nächste und ständige Berührung der 
Wohnungsinsasfen. Dadurch könne einmal der Gesundheitszu 
stand der Familienmitglieder ungünstig beeinflußt werden. Außer 
dem wäre es möglich, daß in der Familie etwa vorhandene Krank- 
0 Siche das Gewerbegericht Berlin, S. 346 unter Nr. 6.
	        
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