Full text: error

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I. Theil. Statistik der Anträge, Ablehnungen, Aufnahmen und Abgänge. 
Es gehen ein: 
in den ersten IO Jahren durchschnittlich 1391 Anmeldungen 
» » zweiten » » » 1442 » 
» » dritten » » » 1721 » 
» » vierten » » » 2703 » 
» » fünften » » » 4426 » 
Die Qualität der Anmeldungen wird gekennzeichnet 
theils durch die Höhe der Summen, theils durch die Menge 
und den Betrag der Ablehnungen, theils endlich — insofern die 
Anmeldungen zu Versicherungs-Abschlüssen geführt hatten — 
durch Zahl und Betrag der Abgänge durch Austritt und Tod. 
Die Höhe der zur Versicherung beantragten 
Summen ist bei der Gothaer Bank — nach deutschem Maase 
gemessen — immer ziemlich beträchtlich gewesen. Es kann 
dies nicht aus einer verfassungsmäsigen oder absichtlichen 
Ausschliessung kleiner Anträge erklärt werden ; denn, wenn 
auch gleich Anfangs das Minimum auf 500 Thaler festgesetzt 
wurde, so reducirte man es doch schon im Jahre 1830 auf 
300 Thaler und wurden schon ziemlich frühzeitig auch Ver 
sicherungen über noch kleinere Beträge ausnahmsweise gestattet; 
auch hat die Verwaltung niemals die grossen Anträge irgend 
wie bevorzugt, oder die kleinen irgendwie erschwert. Jene 
Erscheinung wird zurückzuführen sein auf den Durchschnitts 
charakter der Agenten der Bank, welche stets den besser- 
situirten Klassen der Bevölkerung angehörten, und dann auf 
die Methode des Geschäftsbetriebes, welcher zwar aller an 
ständigen Mittel der Werbung sich bediente, aber sich stets 
von jener Dringlichkeit der Ueberredung fernhielt, deren es 
bedarf, um auch in den untersten Schichten der Gesellschaft 
die Nachfrage zu steigern. 
Man wird hieraus der Anstalt einen Vorwurf nicht machen 
können, zumal wenn man bedenkt, dass sie niemals kleine 
Versicherungen um deswillen, weil sie klein waren, von der 
Hand gewiesen hat. Wir werden an anderer Stelle sehen, wie 
gross zu allen Zeiten auch die Zahl ihrer mit kleinen Beträgen 
versicherten Theilnehmer gewesen ist. 
Aus Tabelle 1. 1. wird ersichtlich, dass eingingen: 
Versicher.-S. 
im ersten Jahrzehnt 13 911 Anträge über 64611300^. 
» zweiten » 14419 » » 61 304100 » 
» dritten » 17 210 » » 75619800 » 
» vierten » 27028 » » 144733 800 » 
» fünften » 44264 » » 289003250 » 
in Sa. 116 832 Anträge über 635272250 J6. 
oder durchschnittlich im Jahre: 
im ersten Jahrzehnt 1391 Anträge über 
Versicher.-S. 
6461 130^4 
6 130410 » 
7 561 980 » 
I447338O » 
28900326 » 
» zweiten » 1442 » 
» dritten » 1721 » 
» vierten » 2703 » 
» fünften » 4426 » 
Der Durchschnittsbetrag der beantragten Ver 
sicherungs-Summen bewegt sich in einer Curve; er sinkt 
im zweiten, erhebt sich wieder um ein Weniges im dritten 
Jahrzehnt, und steigt dann beträchtlich im vierten, noch mehr 
aber im fünften Jahrzehnt. Es kommen nämlich auf einen 
Antrag 
im ersten Jahrzehnt durchschnittlich 4645 Jt>. 
» zweiten » » 4252 » 
» dritten » » 4394 » 
» vierten » » 5355 » 
» fünften » » 6529 » 
Für den Rückgang im zweiten Jahrzehnt wissen wir einen 
Grund nicht anzugeben; die dann folgenden Steigerungen 
werden, zumal in der zweiten Hälfte des ganzen beobachteten 
; Zeitraumes offenbar grössere Anstrengungen, als früher, gemacht 
worden sind, um auch kleine Versicherungen zu erlangen, 
I theils auf Rechnung der Erhöhung des Maximums, theils auf 
Rechnung des in den letzten Jahrzehnten bekanntlich allgemein 
! hervorgetretenen Preisrückganges des Geldes zu schreiben sein. 
Die Maximal-Versichcrungs-Summe auf ein Leben wurde 
ursprünglich auf 5000 Thaler festgesetzt; sie wurde dann noch 
1829 auf 6500, 1830 auf 7000 Thaler, 1831 auf 8000, 1837 
auf 10 OOO, 1856 auf 15000, endlich 1866 auf 20000 Thaler 
normirt. Diese allmähliche Erhöhung ist ohne Zweifel von 
Einfluss gewesen auf die Steigerung der Durchschnittshöhe der 
beantragten Versicherungen. 
Im Weiteren (II. Abschnitt) zeigt unsere Tabelle I, wie 
viele von den eingegangenen Anträgen jährlich ab 
gelehnt werden mussten, und über welche Beträge 
dieselben lauteten. 
Die Bank kann Personen, welche nicht im Bankgebiete 
ihren Wohnsitz haben, ferner solchen, welche nicht »einen 
unbescholtenen Ruf haben«, weiter solchen, welche das 
15- Lebensjahr noch nicht erreicht, oder das 67. überschritten 
haben, dann Personen, welche »im Seedienste stehen«, endlich 
Personen, welche nicht »einer guten Gesundheit gemessen«, 
Versicherung nicht gewähren. 
Während die ersteren Momente die Bankagenten ver 
anlassen könnten, Antragsteller von sich aus a limine ab 
zuweisen, weil die einschlagenden Verfassungsbestimmungen die 
Nichtannehmbarkeit von Anträgen der hier fraglichen Art 
deutlich und kategorisch aussprechen, werden doch nicht selten 
auch Anträge von ausserhalb des Bankgebietes Wohnenden, 
von Bescholtenen, von unter 15- und über 67-Jährigen, von 
Personen, welche im Seedienste stehen, eingereicht. Unter der 
Zahl der Abweisungen befinden sich daher immer auch einige, 
welche aus den ebengedachten bestimmten verfassungsmäsigen 
Gründen erfolgen mussten. 
Die überwiegende Mehrzahl der Abweisungen betrifft aber 
solche Personen, welche der guten Gesundheit ermangeln, und, 
i weil dieser Abweisungsgrund meistens nicht früher zu con- 
, statiren ist, als bis das gesammte Prüfungsmaterial vorliegt, 
meistens nicht schon von den Bankagenten gleich a limine 
abgewiesen werden konnten. 
Die Bank fordert, wie alle anderen Lebensversicherungs- 
Anstalten, nicht völlige oder ideale Gesundheit von Denen, die 
sie zur Versicherung aufnimmt; aber sie fordert normale 
Gesundheit, d. h. denjenigen Zustand, bei welchem lebens 
gefährdende oder lebensverkürzende Krankheitsanlagen oder 
Lebensgewohnheiten mit den Mitteln der wissenschaftlichen 
Untersuchung und der gewöhnlichen sorgfältigen Beobachtung 
nicht erkennbar sind. Wo durch die vorgelegten Zeugnisse und 
die angestellte Untersuchung die Ueberzeugung gewährt wird, 
dass jenes Maas von Gesundheit vorhanden ist, findet die Auf 
nahme statt. Es müssten denn in dem Berufe des Antrag 
stellers und in der voraussichtlichen Beeinflussung der Gesundheit 
und Lebensdauer durch die regehnäsige Beschäftigung gewich 
tige Bedenkensmomente liegen. 
Wie bei allen menschlichen Erwägungen und Entschei 
dungen, so laufen auch bei der Prüfung der Annehmbarkeit 
in den Kreis der Versicherten Irrthümer unter. Unter den 
Aufgenommenen finden sich Viele, welche, wie die Erfahrung 
nachmals, oft sehr bald schon, zeigte, jener normalen Gesund 
heit, welche man bei ihnen voraussetzte, ermangelten. Anderer 
seits bestätigt die Erfahrung, dass Manche, welche wegen nicht 
normaler Gesundheit abgewiesen wurden, sich doch als sehr 
wohl aufnehmbar erwiesen. Leider lassen sich nur solche 
Irrthümer zwar hinsichtlich der Aufgenommenen, deren Ge 
sundheitsverhältnisse nach der Aufnahme weiter beobachte^
	        
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