Full text: Einführung in das Studium der Konjunktur

4. Der Kapital- und Geldmarkt. 
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oder Wertpapieren, der in solchen Zeiten für manche ein Weg ist, um 
sich flüssige Mittel zu schaffen, kann nach der gleichen Richtung hin 
wirksam sein. 
Die Reichsbank beschafft sich die notwendigen Mittel, um diesen 
steigenden Bedarf des Geldmarktes zu befriedigen, durch die Ausgabe 
von Banknoten. Mit aufsteigender Konjunktur löst sich also die 
Tendenz aus den Notenumlauf und damit die Inanspruchnahme der 
Reichsbank durch Wechseldiskontierungen und Gewährung von Lom 
barddarlehen zu vergrößern. 
Jedoch waren bisher bei dieser Notenausgabe der Reichsbank 
bestimmte Grenzen gezogen. Zwar bestimmte der § 16 des Bank- 
gesetzes, daß die Reiehsbank das Recht hat, nach Bedürfnis ihres 
Verkehrs Noten auszugeben. Aber der § 17 setzte dabei wieder eine 
bestimmte Grenze fest, indem er vorschrieb: „Die Reichsbank ist 
verpflichtet, für den Betrag ihrer im Umlauf befindlichen Noten 
jederzeit mindestens ein Dritteil in kursfähigem deutschen Gelde, 
Reichskassenscheinen oder in Gold, in Barren oder ausländischen 
Münzen, das Pfund fein zu 1392 Mark gerechnet, und den Rest in 
diskontierten Wechseln, welche eine Verfallszeit von höchstens 
drei Monaten haben, und aus welchen in der Regel drei, mindestens 
aber zwei, als zahlungsfähig bekannte, verpflichtet haften, in ihren 
Kassen als Deckung bereit zu halten.“ Man spricht hier kurz von 
einer sogenannten Dritteldeckung in Gold, deren Wesen darin lag, 
daß die Reichsbank nach diesem Gesetz verpflichtet war, ihre Noten 
bei der Hauptkasse in Berlin sofort auf Präsentation und bei ihren 
Zweiganstalten, soweit deren Barbestände und Geldbedürfnisse es 
gestatten, dem Inhaber gegen kursfähiges deutsches Geld (d. h. gegen 
Goldmünzen) einzulösen. 
Über ein gewisses Maß hinaus kann also die Reichsbank keine 
Noten ausgeben, womit ihr auch bestimmte Grenzen für die Be 
leihungen im Wege des Wechsel- oder Lombardgeschäftes gezogen 
sind. Werden deshalb die Ansprüche, welche in dieser Form an sie 
herantreten, zu groß, d. h., gerät die Reichsbank in Gefahr, durch 
eine Vermehrung der Notenausgabe das ihr vorgeschriebene Deckungs 
verhältnis zu unterschreiten, so muß sie zunächst aus einem wohl 
verstandenen eigenen Interesse heraus dieses starke Geldbedürfnis 
einzudämmen versuchen. Den Weg dazu bietet ihr die Erhöhung 
des Diskontsatzes bis zu einem Punkte, welcher genügt, ein gewisses 
Gleichgewicht zwischen der Nachfrage auf dem Geldmarkt und den 
ihr zur Verfügung stehenden Zahlungsmitteln herzustellen. Der 
umgekehrte Zustand, die entgegengesetzte Entwicklung, ist dann vor 
handen, wenn die Hausse ihren Höhepunkt überschritten hat, wenn
	        
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