4. Der Kapital- und Geldmarkt.
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oder Wertpapieren, der in solchen Zeiten für manche ein Weg ist, um
sich flüssige Mittel zu schaffen, kann nach der gleichen Richtung hin
wirksam sein.
Die Reichsbank beschafft sich die notwendigen Mittel, um diesen
steigenden Bedarf des Geldmarktes zu befriedigen, durch die Ausgabe
von Banknoten. Mit aufsteigender Konjunktur löst sich also die
Tendenz aus den Notenumlauf und damit die Inanspruchnahme der
Reichsbank durch Wechseldiskontierungen und Gewährung von Lom
barddarlehen zu vergrößern.
Jedoch waren bisher bei dieser Notenausgabe der Reichsbank
bestimmte Grenzen gezogen. Zwar bestimmte der § 16 des Bank-
gesetzes, daß die Reiehsbank das Recht hat, nach Bedürfnis ihres
Verkehrs Noten auszugeben. Aber der § 17 setzte dabei wieder eine
bestimmte Grenze fest, indem er vorschrieb: „Die Reichsbank ist
verpflichtet, für den Betrag ihrer im Umlauf befindlichen Noten
jederzeit mindestens ein Dritteil in kursfähigem deutschen Gelde,
Reichskassenscheinen oder in Gold, in Barren oder ausländischen
Münzen, das Pfund fein zu 1392 Mark gerechnet, und den Rest in
diskontierten Wechseln, welche eine Verfallszeit von höchstens
drei Monaten haben, und aus welchen in der Regel drei, mindestens
aber zwei, als zahlungsfähig bekannte, verpflichtet haften, in ihren
Kassen als Deckung bereit zu halten.“ Man spricht hier kurz von
einer sogenannten Dritteldeckung in Gold, deren Wesen darin lag,
daß die Reichsbank nach diesem Gesetz verpflichtet war, ihre Noten
bei der Hauptkasse in Berlin sofort auf Präsentation und bei ihren
Zweiganstalten, soweit deren Barbestände und Geldbedürfnisse es
gestatten, dem Inhaber gegen kursfähiges deutsches Geld (d. h. gegen
Goldmünzen) einzulösen.
Über ein gewisses Maß hinaus kann also die Reichsbank keine
Noten ausgeben, womit ihr auch bestimmte Grenzen für die Be
leihungen im Wege des Wechsel- oder Lombardgeschäftes gezogen
sind. Werden deshalb die Ansprüche, welche in dieser Form an sie
herantreten, zu groß, d. h., gerät die Reichsbank in Gefahr, durch
eine Vermehrung der Notenausgabe das ihr vorgeschriebene Deckungs
verhältnis zu unterschreiten, so muß sie zunächst aus einem wohl
verstandenen eigenen Interesse heraus dieses starke Geldbedürfnis
einzudämmen versuchen. Den Weg dazu bietet ihr die Erhöhung
des Diskontsatzes bis zu einem Punkte, welcher genügt, ein gewisses
Gleichgewicht zwischen der Nachfrage auf dem Geldmarkt und den
ihr zur Verfügung stehenden Zahlungsmitteln herzustellen. Der
umgekehrte Zustand, die entgegengesetzte Entwicklung, ist dann vor
handen, wenn die Hausse ihren Höhepunkt überschritten hat, wenn