Full text : Einführung in das Studium der Konjunktur

4.  Der  Kapital-  und  Geldmarkt.

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oder  Wertpapieren,  der  in  solchen  Zeiten  für  manche  ein  Weg  ist,  um
sich  flüssige  Mittel  zu  schaffen,  kann  nach  der  gleichen  Richtung  hin
wirksam  sein.
Die  Reichsbank  beschafft  sich  die  notwendigen  Mittel,  um  diesen
steigenden  Bedarf  des  Geldmarktes  zu  befriedigen,  durch  die  Ausgabe
von  Banknoten.  Mit  aufsteigender  Konjunktur  löst  sich  also  die
Tendenz  aus  den  Notenumlauf  und  damit  die  Inanspruchnahme  der
Reichsbank  durch  Wechseldiskontierungen  und  Gewährung  von  Lombarddarlehen ­
  zu  vergrößern.
Jedoch  waren  bisher  bei  dieser  Notenausgabe  der  Reichsbank
bestimmte  Grenzen  gezogen.  Zwar  bestimmte  der  §  16  des  Bankgesetzes,
  daß  die  Reiehsbank  das  Recht  hat,  nach  Bedürfnis  ihres
Verkehrs  Noten  auszugeben.  Aber  der  §  17  setzte  dabei  wieder  eine
bestimmte  Grenze  fest,  indem  er  vorschrieb:  „Die  Reichsbank  ist
verpflichtet,  für  den  Betrag  ihrer  im  Umlauf  befindlichen  Noten
jederzeit  mindestens  ein  Dritteil  in  kursfähigem  deutschen  Gelde,
Reichskassenscheinen  oder  in  Gold,  in  Barren  oder  ausländischen
Münzen,  das  Pfund  fein  zu  1392  Mark  gerechnet,  und  den  Rest  in
diskontierten  Wechseln,  welche  eine  Verfallszeit  von  höchstens
drei  Monaten  haben,  und  aus  welchen  in  der  Regel  drei,  mindestens
aber  zwei,  als  zahlungsfähig  bekannte,  verpflichtet  haften,  in  ihren
Kassen  als  Deckung  bereit  zu  halten.“  Man  spricht  hier  kurz  von
einer  sogenannten  Dritteldeckung  in  Gold,  deren  Wesen  darin  lag,
daß  die  Reichsbank  nach  diesem  Gesetz  verpflichtet  war,  ihre  Noten
bei  der  Hauptkasse  in  Berlin  sofort  auf  Präsentation  und  bei  ihren
Zweiganstalten,  soweit  deren  Barbestände  und  Geldbedürfnisse  es
gestatten,  dem  Inhaber  gegen  kursfähiges  deutsches  Geld  (d.  h.  gegen
Goldmünzen)  einzulösen.
Über  ein  gewisses  Maß  hinaus  kann  also  die  Reichsbank  keine
Noten  ausgeben,  womit  ihr  auch  bestimmte  Grenzen  für  die  Beleihungen ­
  im  Wege  des  Wechsel-  oder  Lombardgeschäftes  gezogen
sind.  Werden  deshalb  die  Ansprüche,  welche  in  dieser  Form  an  sie
herantreten,  zu  groß,  d.  h.,  gerät  die  Reichsbank  in  Gefahr,  durch
eine  Vermehrung  der  Notenausgabe  das  ihr  vorgeschriebene  Deckungsverhältnis ­
  zu  unterschreiten,  so  muß  sie  zunächst  aus  einem  wohlverstandenen ­
  eigenen  Interesse  heraus  dieses  starke  Geldbedürfnis
einzudämmen  versuchen.  Den  Weg  dazu  bietet  ihr  die  Erhöhung
des  Diskontsatzes  bis  zu  einem  Punkte,  welcher  genügt,  ein  gewisses
Gleichgewicht  zwischen  der  Nachfrage  auf  dem  Geldmarkt  und  den
ihr  zur  Verfügung  stehenden  Zahlungsmitteln  herzustellen.  Der
umgekehrte  Zustand,  die  entgegengesetzte  Entwicklung,  ist  dann  vorhanden, ­
  wenn  die  Hausse  ihren  Höhepunkt  überschritten  hat,  wenn
            
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