Full text: Einführung in das Studium der Konjunktur

4. Der Kapital- und Geldmarkt. 
149 
sich die Marktlage so ändern wird, daß sie ihre eingegangenen Ver 
pflichtungen mit Nutzen erfüllen können. Wer z. B. annimmt, daß 
ein Effekt, dessen heutiger Kurs 180 ist, im Preise steigen wird, 
wird es heute zu diesem Kurs auf einen späteren Termin kaufen. 
Ergibt sich bis dahin tatsächlich ein höherer Kurs, z. B. 185, so wird 
er zu diesem Kurse auf denselben Termin verkaufen, mithin am 
Termin einen Gewinn von 5 realisiert haben. Dem Spekulanten 
kommt es daher nur darauf an, ob in dem Intervall zwischen dem 
Tage, an dem er sich den künftigen Besitz des Papiers gesichert hat, 
bis zu dem Tage, zu dem er das Papier übernehmen muß> auch nur 
an einem einzigen Tage ein höherer Kurs erzielt worden ist. Diese 
Spekulation, welche auf das Steigen des Kurses rechnet, ist die 
Spekulation ä la Hausse.“ „Wer dagegen das Fallen des Kurses 
eines Effekts erwartet, wird durch den Verkauf auf Termin pro 
fitieren wollen. Er wird, wenn der Kurs z. B. auf 180 steht und ex 
ein Fallen voraussieht, zu diesem Preise auf einen späteren Zeit 
punkt verkaufen. Wenn bis dahin tatsächlich ein Sinken des Kurses 
eingetreten ist, z. B. auf 175, so wird er durch Kauf zu diesem 
Kurse ,sich decken“, d. h. sich die Erfüllung seiner Verkaufsver 
pflichtung sichern, und am Termin die zu 175 gekauften Effekten 
zu 180 übergeben, also einen Gewinn realisieren können. Diese 
Spekulation auf das Fallen der Kurse ist die Spekulation ä la Baisse“ 1 ). 
Daraus entwickelt sich dann von selbst das sogenannte Diffe 
renzgeschäft, bei dem dann nicht, um bei dem oben gegebenen 
Beispiel zu bleiben, die gehandelten Effekten wirklich geliefert 
werden, sondern nur die Differenz gezahlt wird, in dem obigen 
Beispiel die 5, um welche sich der vereinbarte Preis vom wirklichen 
Tagespreis unterscheidet. Diese Preisdifferenzen kommen dann im 
Börsenhandel an bestimmten Terminen zum Ausgleich. 
Wenn nun der Fall eintritt, daß einem der beiden Beteiligten die 
Lieferung oder die Abnahme an dem bestimmten Termine ungelegen 
ist, so kann der Lieferungs- bzw. Abnahmetermin hinausgeschoben, 
prolongiert werden. Der Weg, der hierbei in der Regel eingeschlagen 
wird, ist der, daß man die einstweilige Erfüllung des Zeitgeschäftes 
einem Dritten überträgt. Das geschieht in der Regel dann, wenn 
für den einen der beiden Partner der Kurs eine ungünstige Richtung 
eingeschlagen hat und er bis zum nächsten Termin eine für sich 
günstigere Entwicklung erwartet, oder vielleicht auch nicht die Mittel 
besitzt, die zum Termin zu liefernden Papiere zu beschaffen. Denn 
derjenige, welcher ä la Hausse spekuliert, muß ja am Termin, in dei 
*) Philippovich, Grundr.d.polit.Ökonomie.2.T., 2.Bd. 4. Aufl.1912. S.207.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.