Full text : Einführung in das Studium der Konjunktur

200  Vierter  Abschnitt.  Konjunkturprognose  und  Konjunkturpolitik.

der  Fall,  als  dort  im  Jahre  1891  ein  solches  Moratorium  in  der  Dauer
von  60  Tagen  eingeführt  wurde.
Mit  solchen  Maßnahmen,  die  dazu  bestimmt  sind,  in  Zeiten  einer
Krise  einer  Ausdehnung  der  Panik  vorzubeugen,  und  beruhigend
auf  den  Geldmarkt  einzuwirken,  sind  wohl  die  wichtigsten  Aufgaben
dargelegt,  welche  Staat  und  Notenbank  in  solchen  Zeiten  haben.
Weitere  Maßnahmen,  welche  bei  solchen  krisenhaften  Erschütterungen ­
  des  Wirtschaftslebens  überhaupt  in  den  Zeiten  der  Depression
von  den  öffentlichen  Körperschaften  getroffen  werden  können»,  beziehen ­
  sich  darauf,  daß  in  solchen  Zeiten  von  diesen  Stellen  aus
nach  Möglichkeit  an  die  Industrie  Aufträge  hinausgegeben  werden,
um  damit  die  Arbeits-  und  Beschäftigungsmöglichkeit  zu  steigern.
Das  gilt  einmal  von  dem  Ablauf  der  Konjunktur  selbst  in  dem  eben
bisher  dargelegten  Sinne.  Das  gilt  aber  auch  von  den  periodischen
Schwankungen,  welche  sich  in  dieser  Hinsicht  in  den  einzelnen
Monaten  des  Jahres  zeigen.
Schon  im  Jahre  1894  hat  der  preußische  Minister  des  Innern
eine  Verfügung,  an  alle  Kreise  und  Gemeinden  erlassen,  in  der  es
heißt:  „Wie  der  Staat,  so  hätten  auch  die  kommunalen  Vertretungen ­
  in  ihrer  Eigenschaft  als  Arbeitgeber  die  Pflicht,  der
Arbeitslosigkeit  dadurch  nach  Kräften  entgegen  zu  wirken,  daß
sie  allgemein  und  planmäßig  auf  eine  zweckmäßige
Verteilung  und  Regelung  der  für  ihre  Rechnung  auszuführenden ­
  Arbeiten  Bedacht  nähmen.  Insbesondere  sei
darauf  zu  sehen,  daß  die  Arbeiten,  die  nicht  unbedingt  an
die  Jahreszeit  oder  an  bestimmte  Termine  gebunden
seien,  möglichst  in  solche  Monate  verlegt  würden,  in  denen
ein  Mangel  an  Arbeitsgelegenheit  herrsche 1 ).“
Im  Zusammenhang  mit  diesen  Tendenzen  stehen  dann  die  Notstandsarbeiten, ­
  welche  in  vielen  Städten  in  solchen  Zeiten  vorgenommen ­
  werden.  Bei  einer  Umfrage  im  Jahre  1903  ergab  sich,
daß  von  57  größeren  Städten,  welche  befragt  worden  waren,  46  in
größerem  Umfange  solche  Notstandsarbeiten  eingerichtet  hatten.
Neuerdings  haben  dann  bei  uns  diese  Notstandsarbeiten  durch  Einrichtung ­
  der  sogenannten  produktiven  Erwerbslosenfürsorge ­
  eine,  vom  Standpunkt  der  Volkswirtschaft  aus,  zweckmäßigere
Ausgestaltung  erfahren.  Es  handelt  sich  dabei  darum,  die  Mittel,
welche  bis  dahin  in  Form  solcher  Notstandsarbeiten  den  Arbeitslosen ­
  bisher  ohne  jede  Rücksicht  auf  die  dadurch  bewirkte  produktive ­
  Leistung  zur  Verfügung  gestellt  wurden,  in  einer  Weise  zu  verl ­
 )  Handwörterbuch  der  Staatswissenschaften.  3.  Aufl.  Art.:  Arbeitslosigkeit ­
  u.  Arbeitslosenversicherung.  S.  1114.
            
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