200 Vierter Abschnitt. Konjunkturprognose und Konjunkturpolitik.
der Fall, als dort im Jahre 1891 ein solches Moratorium in der Dauer
von 60 Tagen eingeführt wurde.
Mit solchen Maßnahmen, die dazu bestimmt sind, in Zeiten einer
Krise einer Ausdehnung der Panik vorzubeugen, und beruhigend
auf den Geldmarkt einzuwirken, sind wohl die wichtigsten Aufgaben
dargelegt, welche Staat und Notenbank in solchen Zeiten haben.
Weitere Maßnahmen, welche bei solchen krisenhaften Erschütterungen
des Wirtschaftslebens überhaupt in den Zeiten der Depression
von den öffentlichen Körperschaften getroffen werden können», beziehen
sich darauf, daß in solchen Zeiten von diesen Stellen aus
nach Möglichkeit an die Industrie Aufträge hinausgegeben werden,
um damit die Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeit zu steigern.
Das gilt einmal von dem Ablauf der Konjunktur selbst in dem eben
bisher dargelegten Sinne. Das gilt aber auch von den periodischen
Schwankungen, welche sich in dieser Hinsicht in den einzelnen
Monaten des Jahres zeigen.
Schon im Jahre 1894 hat der preußische Minister des Innern
eine Verfügung, an alle Kreise und Gemeinden erlassen, in der es
heißt: „Wie der Staat, so hätten auch die kommunalen Vertretungen
in ihrer Eigenschaft als Arbeitgeber die Pflicht, der
Arbeitslosigkeit dadurch nach Kräften entgegen zu wirken, daß
sie allgemein und planmäßig auf eine zweckmäßige
Verteilung und Regelung der für ihre Rechnung auszuführenden
Arbeiten Bedacht nähmen. Insbesondere sei
darauf zu sehen, daß die Arbeiten, die nicht unbedingt an
die Jahreszeit oder an bestimmte Termine gebunden
seien, möglichst in solche Monate verlegt würden, in denen
ein Mangel an Arbeitsgelegenheit herrsche 1 ).“
Im Zusammenhang mit diesen Tendenzen stehen dann die Notstandsarbeiten,
welche in vielen Städten in solchen Zeiten vorgenommen
werden. Bei einer Umfrage im Jahre 1903 ergab sich,
daß von 57 größeren Städten, welche befragt worden waren, 46 in
größerem Umfange solche Notstandsarbeiten eingerichtet hatten.
Neuerdings haben dann bei uns diese Notstandsarbeiten durch Einrichtung
der sogenannten produktiven Erwerbslosenfürsorge
eine, vom Standpunkt der Volkswirtschaft aus, zweckmäßigere
Ausgestaltung erfahren. Es handelt sich dabei darum, die Mittel,
welche bis dahin in Form solcher Notstandsarbeiten den Arbeitslosen
bisher ohne jede Rücksicht auf die dadurch bewirkte produktive
Leistung zur Verfügung gestellt wurden, in einer Weise zu verl
) Handwörterbuch der Staatswissenschaften. 3. Aufl. Art.: Arbeitslosigkeit
u. Arbeitslosenversicherung. S. 1114.