Object: Preußisches Landbuch

Gartenkunst und Gehölzzucht. Vorsitzender Geh. Ober-Regierungs-Rath 
Knerk. 
Verein zur Beförderung des Schulbesuchs armer Kinder in Berlin. 
Die Statuten dieses Vereins fyxb von 1828. Sein Zweck ist Verab 
reichung von Lehrmitteln und Kleidungsstücken an solche arme Kinder, 
deren Eltern oder Mütter nicht von der Kommune laufend unterstützt 
werden und ohne jene Unterstützung, die von der Kommune bewilligte 
Wohlthat des freien Elementar-Unterrichts in einer Tagesschule gar 
nicht, oder höchst unvollkommen zu benutzen im Stande wären. Die 
Mittel dazu bestehen in freiwilligen Geldbeiträgen. Der Verein steht 
in Verbindung mit der Armen-Direktion, erhielt mehrere Legate und 
(im Jahr 1862) aus dem Be th g eschen Nachlasse 9368 Thlr. 
Verein zur Besierung der Strafgefangenen in Berlin. 
Er ist im Jahr 1827 für die östlichen Provinzen des Staats zusam 
mengetreten, besitzt Korporations-Rechte und Portofrciheit und bezweckt 
sowohl die moralische Besierung der iu den Straf-Anstalten sich befin 
denden Verbrecher, als auch Fürsorge für die entlassenen Gefangenen, 
um diese vor Rückfällen zu bewahren. Er hat ausser dem Beirathe für 
Gründung und Pflege besonderer Vereine in den andern Provinzen seine 
unmittelbare Thätigkeit auf die Provinz Brandenburg, insbesondere auf 
die Stadt Berlin beschränkt und hier u. A. eine Zufluchtsstätte für 
aus der Haft entlassene jugendliche Sträflinge angelegt. Zu den dem 
Vereine gewordenen Zuwendungen gehört das Vermächtniss der Geh.- 
Räthin Ürsinus von 1836 im Betrage von 500 Thlr., welches dem 
Vereine in dem Testamente v. d. Glatz 3. März 1829 ausgesetzt 
ward, „da ich 25 Jahre hindurch Gelegenheit hatte, zu bemerken, wie 
nützlich, ja nöthig ein solcher Verein sei, um wenigstens die einzelnen, 
mehr verirrten, als verderbten Individuen zu retten". 
Verein zur christlichen Fürsorge für jüdische Proselyten in Berlin. 
Veranlaßt durch die Roth, in welche oft Proselyten durch ihren Ueber- 
tritt zum Christenthum gerathen, ausgestoßen aus ihrer Familie, ver 
lassen von ihren früher'en Glaubensgenossen und von den Ehristcn mit 
Vorurtheil und Mißtrauen angesehen, hat sich dieser Verein im Jahre 
1829 gebildet. Seine Statuten sind vom November 1836, mit deren 
Bestätigung dem Verein zugleich Korporations-Rechte ertheilt sind. Die 
jährlichen Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf etwa 800 Thlr. 
Vorsteher des Vereins Geh. Juftizrath Fockc. 
Verein znr Erziehung sittlich verwahrloster Kinder in Berlin. 
Dieser Verein, dessen Statikten unterm 10. März 1825 die Allerh. 
Genehmigung erhielten, eröffnete (Tcmpelhofcr Ufer 1.) am 1. Mal 
1825 ein Erziehungshaus für sittlich verwahrlosetc Knaben und davon 
getrennt am 1. Mai 1828 ein ErziehungshauS für Mädchen. Im 
ersteren werden die Zöglinge zn Handwerkslehrlingen rc., nn letzteren zu 
Dienstmädchen ausgebildet. Beide Anstalten werden grosstentheuS durch 
freiwillige Beiträge unterhalten und enthielten am 1. April 1864 62
	        
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