Gartenkunst und Gehölzzucht. Vorsitzender Geh. Ober-Regierungs-Rath
Knerk.
Verein zur Beförderung des Schulbesuchs armer Kinder in Berlin.
Die Statuten dieses Vereins fyxb von 1828. Sein Zweck ist Verab
reichung von Lehrmitteln und Kleidungsstücken an solche arme Kinder,
deren Eltern oder Mütter nicht von der Kommune laufend unterstützt
werden und ohne jene Unterstützung, die von der Kommune bewilligte
Wohlthat des freien Elementar-Unterrichts in einer Tagesschule gar
nicht, oder höchst unvollkommen zu benutzen im Stande wären. Die
Mittel dazu bestehen in freiwilligen Geldbeiträgen. Der Verein steht
in Verbindung mit der Armen-Direktion, erhielt mehrere Legate und
(im Jahr 1862) aus dem Be th g eschen Nachlasse 9368 Thlr.
Verein zur Besierung der Strafgefangenen in Berlin.
Er ist im Jahr 1827 für die östlichen Provinzen des Staats zusam
mengetreten, besitzt Korporations-Rechte und Portofrciheit und bezweckt
sowohl die moralische Besierung der iu den Straf-Anstalten sich befin
denden Verbrecher, als auch Fürsorge für die entlassenen Gefangenen,
um diese vor Rückfällen zu bewahren. Er hat ausser dem Beirathe für
Gründung und Pflege besonderer Vereine in den andern Provinzen seine
unmittelbare Thätigkeit auf die Provinz Brandenburg, insbesondere auf
die Stadt Berlin beschränkt und hier u. A. eine Zufluchtsstätte für
aus der Haft entlassene jugendliche Sträflinge angelegt. Zu den dem
Vereine gewordenen Zuwendungen gehört das Vermächtniss der Geh.-
Räthin Ürsinus von 1836 im Betrage von 500 Thlr., welches dem
Vereine in dem Testamente v. d. Glatz 3. März 1829 ausgesetzt
ward, „da ich 25 Jahre hindurch Gelegenheit hatte, zu bemerken, wie
nützlich, ja nöthig ein solcher Verein sei, um wenigstens die einzelnen,
mehr verirrten, als verderbten Individuen zu retten".
Verein zur christlichen Fürsorge für jüdische Proselyten in Berlin.
Veranlaßt durch die Roth, in welche oft Proselyten durch ihren Ueber-
tritt zum Christenthum gerathen, ausgestoßen aus ihrer Familie, ver
lassen von ihren früher'en Glaubensgenossen und von den Ehristcn mit
Vorurtheil und Mißtrauen angesehen, hat sich dieser Verein im Jahre
1829 gebildet. Seine Statuten sind vom November 1836, mit deren
Bestätigung dem Verein zugleich Korporations-Rechte ertheilt sind. Die
jährlichen Einnahmen und Ausgaben belaufen sich auf etwa 800 Thlr.
Vorsteher des Vereins Geh. Juftizrath Fockc.
Verein znr Erziehung sittlich verwahrloster Kinder in Berlin.
Dieser Verein, dessen Statikten unterm 10. März 1825 die Allerh.
Genehmigung erhielten, eröffnete (Tcmpelhofcr Ufer 1.) am 1. Mal
1825 ein Erziehungshaus für sittlich verwahrlosetc Knaben und davon
getrennt am 1. Mai 1828 ein ErziehungshauS für Mädchen. Im
ersteren werden die Zöglinge zn Handwerkslehrlingen rc., nn letzteren zu
Dienstmädchen ausgebildet. Beide Anstalten werden grosstentheuS durch
freiwillige Beiträge unterhalten und enthielten am 1. April 1864 62