Full text: Die obligatorische Krankenversicherung

LEISTUNGEN 
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STILLGELD 
Der Krankenversicherung obliegt es auch, den stillenden Müt- 
tern ein. Stillgeld zu gewähren. Dieses soll die Bezugsberech- 
tigten zum Stillen aneifern und zur Verbesserung ihrer Ernährung 
beitragen. Das Stillgeld wird von der Krankenversicherung ge- 
Währt während 12 auf die Entbindung folgenden Wochen in 
Deutschland, Frankreich (Elsass-Lothringen), Lettland, Luxem- 
burg, Österreich, der Tschechoslowakei und Ungarn, während 13 
Wochen in Litauen, während 8 Monaten in Chile und während 9 
Monaten in Russland. In Polen wird das Stillgeld während 12 
Wochen, im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen während 
20 Wochen nach Ablauf des Wochengeldbezugs gewährt. Das 
Stillgeld wird in einem Pauschbetrag oder nach einem "Teil des 
Grundlohns, der zwischen einem Achtel und der Hälfte schwankt, 
festgesetzt. 
Als Mehrleistungen können die Kassen durch die Satzung Leistun- 
SCH einführen, die nicht als Regelleistungen vorgesehen sind. Sie 
können auch in dieser Weise die Dauer und den Betrag der Geld: 
leistungen über die vom Gesetz vorgesehenen Grenzen hinaus 
bestimmen. 
8 2. — Die Familienwochenhilfe 
Die Krankenversicherung hat, seitdem sie die Rolle der Be- 
Schützerin der Gesundheit der Arbeiterfamilie übernommen hat, 
Sanz naturgemäss ihr Augenmerk auf die Vergrösserung der Fa- 
Milie des Versicherten gerichtet. Vollzieht sich die Entbindung 
und das Stillen unter günstigen gesundheitlichen Bedingungen, 
50 ist ein bedeutender Schritt für den Schutz der neuen Generation 
ScMacht. Die Krankenversicherung trägt dazu in weitem Umfange 
bei, indem sie Familienwochenhilfe gewährt. 
. Verschiedene Krankenversicherungsgesetze haben ohne weiteres 
f ® Frauen der Versicherten in die Zahl der Bezugsberechtigten 
ANbezogen, für die Leistungen aus Anlass der Mutterschaft vorge- 
Sehen sind. Die andern sind in mehreren Abständen dazu gelangt, 
"dem sie den ursprünglich nur auf die Versicherten beschränkten 
Kreis der Bezugsberechtigten nach und nach erweitert haben. Nicht 
Eiger als 14 von 23 Krankenversicherungsgesetzen haben die 
4Milienwochenhilfe eingeführt.
	        
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