fullscreen: Bankpolitik

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II. Der Geldmarkt. 
ausgäbe die Maximalgrenze nicht überschreitet, dürfen Wechsel von 
Handelsfirmen und Bankhäusern ersten Ranges unter Banksatz, aber 
nicht unter 3% genommen werden. Erneuerung solcher Wechsel ist 
verboten. 
Russische Staatsbank^Der Diskont kann für verschie 
dene Geschäftsarten und für verschiedene Plätze individuell bestimmt 
werden. 
R e s er v e b a n k e n der vereinigten Staaten: 
Oie viskontbestimmung unterliegt der Bestimmung des Bundesreserve 
rats ; der Diskont muß für alle Wechsel gleichmäßig sein. Bei Bemessung 
der Diskontrate ist die Förderung von Handel und Industrie anzustreben. 
Der Betrag der Notensteuer ist der Diskontrate zuzurechnen. 
l) Ankauf ausländischer Zahlungsmittel. 
Reichsbank: Ankauf von Auslandswechseln und -schecks, aber 
nicht von -noten. 
Ge st erreichisch- Ungarische Bank: Ankauf von 
Ausandswechseln, -schecks und -noten, Abgabe von Schecks und An 
weisungen auf das Ausland, Besorgung von Zncassi im Ausland, Haltung 
von Guthaben im Ausland, die zur Führung dieser Geschäftszweige 
erforderlich sind. 
Banca d’ Italia: Ankauf von Devisen und Bankanweisungen. 
Anweisungen auf das Ausland anzukaufen ist nur soweit erlaubt, als 
dies zur Sammlung der Reserve und für Staatsschatzoperationen nötig 
ist,' für darüber hinausgehende Beträge sowie für Guthaben im Aus 
land ist Genehmigung der Regierung, die auch die Grenzen festsetzt, er 
forderlich. vom Ausland können auf die Bank fünfzehntägige Schecks 
und Anweisungen gezogen werden. Oie Bank kann den Einlegern De 
potscheine (vaglia) ausstellen. 
Russische Staatsbank: Ziehung auf auswärtige Rorre- 
spondenten, Rauf von Devisen, Lieferung von Anweisungen und 
Rreditbriefen, Besorgung des Zncassodienstes. 
R e s er v e b a n k e n der vereinigten Staaten: 
Ankauf von Auslandswechseln mit Giro einer Mitgliedsbank, jedoch 
ist von einer Bank regulär nur ein Betrag zu rediskontieren, der 10% 
des Ligenkapitals dieser Bank nicht übersteigt. Die Reservebanken 
können aus Zm- und Exportgeschäften sechsmonatlich bezogen werden, 
doch darf der Gesamtumlauf von Akzepten die Hälfte des Eigenkapitals 
der Bank nicht übersteigen. Haltung von Guthaben im Ausland.
	        
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