Full text : Bankpolitik

32.  Die  wichtigsten  Bestimmungen  der  Notenbankgesehe  usw.  151

m)  Notendeckung,'  Noten  st  euer.
Reichs  bank:  %  des  Notenumlaufs  muß  durch  Nietall  und
Reichskassenscheine,  %  durch  Wechsel  gedeckt  sein.
von  dem  Betrag,  von  welchem  der  Notenumlauf  die  Summe
von  Metall,  Reichskassenscheinen  und  Noten  anderer  Banken  um  560,
an  den  Quartalsschlüssen  um  750  Niillionen  Mark  übersteigt,  ist  eine
fünfprozentige  Notensteuer  zu  entrichten.
Bank  von  England:  Ungedeckte  Noten  dürfen  im  höchstbetrag ­
  von  17.2  Millionen  Pfund  ausgegeben  werden.  Im  übrigen
metallische  Deckung  vorgeschrieben.
Bank  von  Frankreich:  Noten  müssen  metallisch  und  bankmäßig ­
  gedeckt  sein,  höchstbetrag  des  Notenumlaufs  bis  zu  Nriegsbeginn
  6800  Millionen  Kranes.
Oe  st  erreichisch-Unga  rische  Bank:  40%  de;  Notenumlaufs ­
  muß  durch  Metall,  der  Rest  bankmäßig  gedeckt  sein.  Devisen
bis  60  Millionen  Nronen  sind  in  den  Barbestand  einzurechnen.
von  dem  Betrag,  um  welchen  der  Notenumlauf  den  Barvorrat
zuzüglich  600  Millionen  Nronen  übersteigt,  ist  eine  fünfprozentige  Notensteuer ­
  zu  entrichten.
Laves,  ck'  Italia:  Noten  und  Depositen  auf  Sicht
sind  zu  40%  bar  zu  decken.  Die  Bardeckung  hat  zu  %  aus  Gold,  zu  %  aus
Silber  zu  bestehen.  In  die  Bardeckung  dürfen  Devisen,  ausländische
Schatzscheine  und  Guthaben  im  Nusland  eingerechnet  werden.  Die
Summe  dieser  Beträge  darf  11%  der  ganzen  Metalldeckung  nicht  übersteigen, ­
  die  Guthaben  bei  Nuslandsbanken  nicht  3  y 2 %  des  gesetzlichen
Notenkontingents.  Das  Notenkontingentbeträgt  660Millionen  Lire.  Bei
Ueberschreitung  dieses  Rontingents  (sofern  die  Noten  nicht  voll  gedeckt
sind)  um50Millionen  Lire  ist  eine  Notensteuer  von  %,  bei  50bis  100Millionen ­
  von  %  des  Diskonts,  bei  über  100  bis  150  Millionen  der  volle
Diskont,  bei  über  150  Millionen  7%%  zu  entrichten,'  ferner  ist  eine
Notensteuer  von  7%%  zu  zahlen,  wenn  die  nicht  bar  gedeckte  Notenausgabe ­
  40%  beträgt.
Russische  Staatsbank:  Bei  Notenumlauf  bis  600Millionen ­
  Rubel  ist  50%  Golddeckung  vorgeschrieben.  Bei  Notenumlauf
über  600  Millionen  ist  Volldeckung  vorgesehen.  Auslandsguthaben
sind  dem  Metallbestand  nicht  zuzurechnen.
Reservebanken  der  vereinigtenStaaten:  40%
Golddeckung  für  Noten,  35%  Golddeckung  für  Depositen.  Sinkt  die
            
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