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lauf fehlende Geld wird durch Ausgabe neuen Geldes seitens des
Trägers des Münzrechts ersetzt: die Aufspeicherung von Kauf-
kraft führt vielfach zur Schaffung „zusätzlicher“ Kaufkraft.
Die beiden Möglichkeiten am Theaterbeispiel veranschaulicht: die
mangelnde Ausnutzung der Karten kann dadurch behoben werden,
daß die Karten wieder stärker benutzt werden; aber auch durch
Ausgabe neuer Karten in ungefähr gleicher Menge wie die nicht
benutzten, welche indes neben den neuen bestehen bleiben. Die
m letzteren Falle bestehende Möglichkeit besagt dasselbe, stellt
auch dieselbe Gefahr dar wie die, welche man in der Geldwirtschaft
als Inflation, (d. h. „Aufblähung“ des Geldstroms ohne ent-
sprechend wachsenden Gütervorrat), als Schaffung „künstlicher“
Kaufkraft bekämpft. Die Inflation zieht naturgemäß eine immer
wachsende Teuerung, eine Hebung des gesamten „Preisniveaus“
(Schumpeter) nach sich, die (objektive) Kaufkraft der Geldeinheit
wird gemindert. Ganz ebenso wie im. Theater bei einer Mehr-
ausgabe von Eintrittskarten, wofern sie einmal voll ausgenutzt
werden, der Platz für den einzelnen Besucher schmäler wird. Oder
„als wenn sich an einen für eine bestimmte Zahl von Personen ge-
deckten Tisch einige Eindringlinge setzen; auf den Einzelnen ent-
fällt dann so viel weniger“ (Bendixen, Wesen, S. 46).
2. Die Geldhortung, die Aufspeicherung subjektiver Kaufkraft,
wird also durch die Inflation, die Schaffung zusätzlicher Kaufkraft,
nicht nur ausgeglichen, sondern meist überkompensiert, Damit ist
nun aber keineswegs gesagt, daß eine Inflation nur als Ausgleich
einer künstlichen Einschränkung der Nachfrage zu denken. sei,
Auch ohne daß der Kreislauf der Wirtschaft und insbesondere
des Geldes irgendwie gehemmt ist, kann jederzeit ein „Über-
bedarf“ (Ad. Weber), d. h. ein über den Stand der gesellschaft-
lichen Versorgung hinausgehender Bedarf an Sachgütern oder
menschlichen Diensten eintreten. In der entwickelten Marktwirt-
schaft kann dieser vermöge des stark ausgebauten Kreditver-
kehrs nicht nur mittels zeitweiser Verschiebung realer Kaufkraft
befriedigt werden, sondern auch durch Gewährung von nur „for-
maler“ Kaufkraft im Wege übermäßiger privater oder öffentlicher
„Geldschöpfung“ (Bendixen). Ein gewisses Maß solcher zusätz-
licher Kaufkraft genügt, um durch die Vermehrung der Nach-
frage am Markt auch bei unverändertem Warenangebot eine merk-
liche Preissteigerung zu erzielen.
Je nachdem die künstliche Kaufkraft durch die Ausgabe des Geldes
unmittelbar geschaffen wird oder erst aus einer Veränderung des