fullscreen: Gesellschaftslehre

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hobene Forderung, die Soziologie an unseren Universitäten einzubür- 
gern, hat vor allem diese Art Synthese im Auge. 
Einleitung. 
4. Die naturwissenschaftliche Gesellschafts- 
lehre, auch Sozialanthropologie, zum Teil auch Sozialbiologie und 
Sozialhygiene genannt. Hier handelt es sich um die Anwendung der 
Biologie auf den Menschen. Die Tatsachen der Auslese, der Vererbung, 
der Milieubeeinflussung, die Wirkung epidemischer Krankheiten, der 
Zusammenhang zwischen körperlichem und geistigem Gedeihen, der 
Einfluß der Kultur auf die leibliche und geistige Gesundheit u. ä. stehen 
im Mittelpunkt. Die Richtung hat teils beschreibenden, teils norma- 
tiven Charakter. Im letgteren Falle handelt es sich um Fragen wie die, 
ob die Auslese, der Kampf ums Dasein und speziell der Krieg wohltätig 
sind, ob Volkskrankheiten immer zu bekämpfen sind, um den höchsten 
Grad der Kräfteentwicklung im Einzelnen und seine Nugßbarmachung 
für die Gesellschaft, um die Gefahren des Verfalles, der Entartung und 
des Aussterbens ganzer Völker. Die Fragestellungen sind an sich natür- 
lich gut und die Leistungen wertvoll, soweit sie sich vor der unzulässigen 
Übertragung naturwissenschaftlicher Begriffe und Gedanken auf die 
Welt des Geistes und der Kultur hüten. 
5. Die Soziologie als Rassenlehre. Hier handelt es 
sich um die bekannten Untersuchungen von Männern wie Gobineau, 
Lapouge, Ammon, Woltmann, Chamberlain u. a. Gegen die einschlä- 
gigen Arbeiten erhebt sich, von den Vorwürfen unzureichender Tat- 
sachenkenntnis abgesehen, der logische Vorwurf, daß der Möglichkeit der 
Erklärung aus dem ungleichen Milieu verschiedener Völker zu wenig 
Rechnung getragen wird und der Begriff der „Anlagen“ zu wenig geklärt 
ist. — Das Gegenstück dieser Richtung stellt die anthropogeographische 
Richtung dar, die die Verschiedenheit der Kultur in erster Linie auf geo- 
graphische Einflüsse zurückführen will, und zwar teils auf unmittelbare, 
nämlich Eigentümlichkeiten des bewohnten Gebietes, teils auf mittelbare, 
nämlich auf Verkehrsmöglichkeiten, auf nahe oder entfernte Lage gegen- 
über anderen Kulturgebieten. Soweit die Richtung hinreichend kritisch 
betrieben wird, bietet sie eine wertvolle Ergänzung der Rassenlehre und 
der historischen Erkenntnis. 
6. Die Soziologie als Lehre vom gesellschaftlichen und gei- 
stigen Kulturbesitz eines Stammes. Dieser Sprachgebrauch ist 
mehrfach in den Reisebeschreibungen der ethnographischen Literatur 
zu finden. Den Gegensag zur Soziologie bildet dabei die Ergologie als 
üblich. Den Gegensag zur Soziologie bildet dabei die Ergologie als 
Lehre vom materiellen Kulturbesig des Stammes. Dieser Sprachgebrauch
	        
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