mäßig erweisen, statt erst Papiergeld auszugeben, um für dieses Naturalien
zu empfangen, die Bürger dann zu besteuern und mit dem so empfangenen
Papiergeld neuerlich Naturalien zu kaufen, — eine direkte Natura 1-
besteuerung vorzunehmen, und die so empfangenen Naturalien sofort
zur Heeresverpflegung oder sonst zu Kriegszwecken zu verwenden ... Es
sei auch daran erinnert, daß in belagerten Städten nicht selten die Bürger
von Staats wegen verpflegt werden; hierzu kommt, .daß die
Heeresverwaltung ja bereits in Friedenszeiten einen großen, wohl durch-
gebildeten naturalwirtschaftlichen Apparat besitzt, der gewissermaßen nur
ainer Ausdehnung auf die Zivilbevölkerung bedarf‘ (Kriegsw., S. 22 /23)-
Auch „wäre denkbar, daß man in den einer geordneten Verwaltung unter-
liegenden Landesteilen — seien sie nun feindliche oder solche des eigenen
Landes — eine Art Requisitionsordnung einführt, die der
Steuerordnung zu vergleichen wäre. Soweit gegen Schein requiriert wird,
wäre diese Requisition als Naturalzwangsanleihe zu charakteri-
sieren‘‘ (ebenda, S. 96).
Der Höhepunkt dieser unmittelbaren Beschaffung des Kriegs-
bedarfs ist erreicht, „wenn die Regierung die unmittelbare Ver-
sorgung der Bevölkerung und der Armee mit Nahrungsmitteln
verfügt“. Damit ist die Großnaturalwirtschaft grundsätzlich ge-
geben; denn im Sinne Neuraths läuft diese — mindestens als
Kriegswirtschaft — „in letzter Linie darauf hinaus, daß der Staat
Naturalien als Steuern, Anleihen usw. erhält und die Gehälter usw.
in Naturalien ausbezahlt“.
Neurath hebt dabei hervor, „daß an sich auch eine Naturalwirt-
schaft mit freier Konkurrenz denkbar ist, daß dieselbe aber im Kriegsfalle
kaum sehr viele Vorzüge vor der Geldwirtschaft mit freier Konkurrenz haben
Aürfte‘‘ (Kriegsw., S. 909).
Selbstverständlich würden sich die naturalwirtschaftlichen
Maßnahmen des Staates nicht nur auf die unmittelbare Bedarfs-
deckung zu erstrecken haben, sondern auch im weitesten Umfange
der vorbereitenden „Sicherung des Realienbedarfes für den
Kriegsfall“ zu dienen haben.
Neurath erwähnt in diesem Zusammenhange ‚die Notwendigkeit,
einen allgemeinen Mobilisierungsplan auszuarbeiten, der nicht nur die Armee
umfaßt, sondern auf die gesamte soziale Struktur und auch auf die verbün-
deten Staaten Rücksicht nimmt‘ (Kriegsw.. S. 104).
Von „praktischen Fragen dringendster Art steht an erster
Stelle die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und
Kohlen“, namentlich in den Großstädten, und insbesondere die
Getreideversorgung. Ein „Magazinsystem“, eine „Fuhrwerkspolitik“
und die „Zentralisierung der Brotbereitung“ werden notwendig, vor
allem die obriekeitliche Regelung des Außenhandels: das Ausfuhr-