sind die Intensitätsunterschiede der Lust- und Unlustfärbung, wenn
man selbst eine qualitative Vergleichbarkeit zugibt, niemals im
Wege von quantitativen Vergleichen, von Messungen festzustellen;
schon deshalb nicht, weil die unübersehliche Mannigfaltigkeit der
Arten keinen einheitlichen Maßstab gewährt, keinen Generalnenner,
ohne den jedoch eine nur zahlenmäßige Vergleichung undenkbar
ist. Aus beiden Gründen ist es widersinnig, die wirtschaftliche
Naturalrechnung auf „„Lust- und Unlustdaten“ zu gründen, Wirt-
schaftlich erhebliche Größen, welche den Gegenstand der Natural-
rechnung bilden können, sind nur gleichartige Tatsachen des
Wirtschaftslebens. Lust und Unlust sind gar keine wirtschaft-
lichen Sachverhalte. Sie sind allenfalls „vorwirtschaftlich“,
sofern etwa Unlust zur Arbeit den physischen Kräfteaufwand
bedeutender erscheinen läßt und so die Knappheit an Arbeits-
kraft steigert. Erst diese Knappheit selbst aber: das naturgegebene
oder sozial bedingte Mißverhältnis zwischen dem persönlich, sachlich
ınd räumlich-zeitlich ganz verschiedenen menschlichen Bedarf und
den zu seiner Befriedigung jeweils verfügbaren Mitteln macht diese
letzteren — Naturgüter und Menschenkraft — zu Gegenständen
des Wirtschaftens und damit auch wirtschaftlicher Untersuchungen,
Vergleiche und, soweit sie artgleich sind, auch Messungen.
Neurath erscheint hier in seiner Darlegung nicht ganz konse-
Juent. Er sieht völlig klar, daß wir „ja noch nicht einmal in engbegrenzten
Fällen für experimentelle Zwecke Behagen und Schmerz eindeutig zu be-
zeichnen und zu beschreiben vermögen‘‘, glaubt aber, „in erheblichem Aus-
naß die Bedingungen der Lust und Unlust erfassen oder mindestens
Anzeiger ihrer Änderungsrichtung beschreiben zu können‘. Wie kann er diese
Behauptung aufrecht erhalten, wenn er doch unmittelbar danach wieder zu-
zeben muß, daß „eine Arbeitsleistung, die in einer Gegend bereits erhebliche
Inlust erweckt‘ (ist denn selbst dies allgemein festzustellen ?), „in einer
anderen kaum empfunden werden mag‘; daß ferner „diese Umstände der
Beurteilung des Lebensstandards auf Grund von Haushaltungsrechnungen
große Schwierigkeiten bereiten“. Er gesteht auch zu, daß „wieder jede Be-
rechnungsgrundlage fehlt, wenn etwa der Brotkonsum bei einer Gruppe
größer ist, dafür aber der Fleischkonsum geringer‘, Der Neurathsche Ex-
kurs über die Lust- und Unlustgefühle erscheint um so überflüssiger, als er
selbst zugibt, daß wir „uns eben an die Nutzungsquellen halten
ınd erheben müssen, wieviel Bücher, Kleider, Wohnraum usw. dem einzelnen
zur Verfügung steht‘. Ja, er sieht sich noch zu der Einschränkung gezwungen,
laß auch bei der Erfassung dieser Nutzungsquellen noch ‚die staatliche
Macht, die Erfindungskraft, die Organisationskraft, die Dummheit, die Träg-
aeit und vieles andere iehlt‘“ (Kriegsw., S. 141/142). Alles, was sich in dieser
Richtung überhaupt ermitteln 1äßt, würden gewisse ‚‚Lebenslagentypen“
sein: ‚Die Lebenslagen werden den voraussichtlichen Lebenslauf, also Sterb-