ordnung‘. Er bemerkt, daß „die Abbröcklung der Verkehrs-
wirtschaft schon lange vor dem Weltkrieg eingesetzt hatte. Gewisse
verwaltungswirtschaftliche Maßnahmen hatten ohnehin immer bestanden;
hierzu zählt ja das ganze Steuersystem. Dazu kommt noch, daß der Staat
immer häufiger in das Kartellgetriebe regelnd eingriff und sich an Kartellen
beteiligte. Man mußte bereits viele Jahre vor dem Kriege in solchen ‚‚Staats-
kartellen‘ und ‚,Staatstrusts‘‘ eine Wirtschaftseinrichtung erblicken, die
eine große Zukunftsbedeutung hatte‘ (Kriegsw., S. 148; ähnlich auch S. 169
und 197, vor allem $. 152flg.). Man wird Neurath auch darin zustimmen
können, daß „wir die Verwaltungswirtschaft ebenso dort antreffen, wo Kar-
telle eine zentrale Führung in der Hand haben, wie dort, wo dieselbe Regie-
rungsstellen anvertraut ist; wir finden sie aber ebenso auch innerhalb der
geschlossenen Hauswirtschaft, innerhalb jedes Unternehmens, welches im
allgemeinen zwischen seinen Teilen keine verkehrswirtschaftlichen Bezie-
hungen kennt‘ (ebenda, S, 150).
Zweifellos ist die Verwaltungswirtschaft — deren Kenn-
zeichen nach Neurath die Verwendung des in der Verkehrs-
wirtschaft grundsätzlich fehlenden Wirtschaftsplanes ist — „in ihrer
voll ausgebildeten Form grundsätzlich Naturalwirtschaft,
indem sie unmittelbar Naturalien beschafft und unmittelbar ver-
teilt“, wogegen „die Geldwirtschaft in ihrer entwickelten Form
immer Verkehrswirtschaft ist“.
Mit diesen Organisationstypen, die in ihrer Eigenart wirt-
schaftliche Wesenheiten darstellen, dürfen keinesfalls die von
Neurath in demselben Zusammenhange erwähnten „naturalwirt-
schaftlichen Einrichtungen auf dem Gebiete der Verkehrswirt-
schaft“ auf eine Stufe gestellt werden. Daß „die Verkehrswirt-
schaft ebensogut Naturalwirtschaft wie Geldwirtschaft sein“ könne,
trifft höchstens für den primitiven Naturaltausch zu; die Groß-
naturalwirtschaft, die Neurath vorstellt, bedeutet wesensnot-
wendig die Beseitigung der Verkehrswirtschaft durch die Ver-
waltungswirtschaft. Es ist nicht nur die vollentwickelte Ver-
waltungswirtschaft mit Notwendigkeit Naturalwirtschaft, sondern
auch umgekehrt die Naturalwirtschaft nur als Verwaltungswirtschaft
denkbar. Die Naturalwirtschaft unterscheidet sich ja gerade da-
durch von der Geldwirtschaft, daß nicht die Preise den „Regu-
lator“ des Wirtschaftslebens bilden, sondern der „Wirtschaftsplan
als Ersatz für einen Wirtschaftlichkeitsanzeiger eingeführt“ ist.
Zu dessen Aufstellung und Wahrung wieder bedarf es eines
„Zentralwirtschaftsamts‘“, namentlich einer „Naturalrechnungsstelle“
und einer „Kontrollzentrale“, — kurz: einer Organisation, deren
„die Geldwirtschaft nicht fähig ist“. Unter diesen Umständen ist
as — Neurath hat das in seinen ersten Aufsätzen nicht genug