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„Die Kräfte, die die persönliche Konsumption in vernünftige Grenzen
ziehen, müssen durchaus nicht notwendig einen äußeren Zwangscharakter
tragen. Der Mensch kann freiwillig, aus Rücksicht auf die Interessen anderer,
seine Konsumption einschränken. In der gleichen Richtung wirkt, ohne
jedwede Zwangsgesetze oder -regeln, auch die Furcht vor der öffentlichen
Meinung ... Endlich muß man im Auge behalten, daß es Gebiete gibt, wo
das persönliche Interesse mit dem gesellschaftlichen völlig übereinstimmt;
die Gesellschaft verliert nichts, sondern gewinnt nur, wenn Bibliotheken,
Museen, Bildungsanstalten eine große Zahl von Besuchern aufweisen ...
Untgeltliche medizinische und veterinäre Hilfe bilden schon jetzt‘ (1907)
„den herrschenden Typus in den russischen Dörfern derjenigen Gouverne-
ments, wo die Semstwos vorhanden sind. Zweifellos wird das Gebiet freier
kommunistischer Konsumption in der sozialistischen Gesellschaft äußerst
erweitert werden‘‘ (126flg.).
Der Gedanke der freien Konsumption in der kommunistischen Wirt-
schaftsordnung ist zuerst von Winstanley vertreten worden (‚Das
Gesetz der Freiheit als Programm entwickelt, oder die Wiederherstellung
der wahren Regierung‘‘, 1651). Winstanley ist der Ansicht — nach
Voigts Bericht —, „der Grundfehler der heutigen Ordnung bestehe darin,
daß mit allem Handel getrieben werde. Dem Kaufen und Verkaufen müsse
daher gründlich ein Ende gemacht werden, denn dessen Aufkommen sei der
eigentliche Sündenfall . . . Um dem Handel ein Ende zu machen, müßten
zwei Magazine errichtet werden, eins für Rohstoffe und eins für gebrauchs-
iertige Fabrikate, und aus diesen müßte jeder holen dürfen, wessen er für sich
und seine Familie bedürfe‘“ (Voigt, S. 86).
Nach Voigts Meinung übersehen die Vertreter der freien
kommunistischen Konsumption, daß „die Erde selbst ein be-
schränktes Gebiet ist und ihre Güter ebenfalls nur in beschränkter
Menge hervorgebracht werden können und daher unmöglich ..
jedem in beliebiger Menge zur freien Verfügung gestellt werden
können“ (S. 87). Diesem Einwand begegnet Lenin, indem er
die Gedanken der gleichmäßigen und zwangsläufigen Verteilung
der Güter und der Freiheit des Konsums nebeneinanderstellt und
den zweiten Grundsatz dem ersten überordnet:
„In der ersten Phase der kommunistischen Gesellschaft (gewöhnlich
Sozialismus genannt) bleibt das bürgerliche Recht als Regler, als Verteiler
der Arbeit und Konsumptionsmittel unter die Mitglieder der Gesellschaft
bestehen. Das ist aber noch nicht Kommunismus... Der enge Hori-
zont des bürgerlichen Rechts wird erst dann überschritten sein, wenn die
Gesellschaft den Grundsatz ‚, Jeder nach seinen Fähigkeiten, Jedem nach
seinen Bedürfnissen‘‘ wahr gemacht haben wird. Die Verteilung der Kon-
sumptionsmittel wird dann die Normierung der jedem einzelnen zukommenden
Mengen durch die Gesellschaft unnötig machen; jeder wird frei nehmen nach
seinen Bedürfnissen‘ (Staat, S. 88/90).
Bei Entscheidung der Frage ist davon auszugehen, daß der
letzte Grund des Verteilungsproblems wirtschaftlich gesehen