— 66 —
auf die Forderung einer den Gemeinden übergeordneten zentra-
listischen Organisation zurück:
„Wenn das Prinzip für die Kooperation von tausend Personen
in einer Genossenschaft brauchbar ist, dann wird es ebenso brauchbar sein
jür die Kooperation von tausend oder hunderttausend Genossenschaf-
ten da, wo es sich um die gemeinschaftlichen Interessen aller handelt. Bei-
steuern nationalen Reichtums werden auch fernerhin notwendig sei® um
nationale Unternehmungen zu betreiben, Sicherheit nach außen wie im
Innern zu gewährleisten‘ (II, S. 509; vgl. auch Tugan, 5, 136).
Auch die Organisation des Wettbewerbs der Kommunen, die
Lenin anstrebt, läßt sich nur mit Hilfe einer Zentralgewalt durch-
führen. Dadurch ist nun aber wieder die umfassende Anwendung
der Naturalrechnung und die weiteste Ausgestaltung der unmittel-
baren Versorgung der Konsumenten ermöglicht, und für die Ein-
führung einer Geldorganisation liegt, wenigstens theoretisch, kein
zwingendes Bedürfnis mehr vor. (Über die praktische Gestaltung
der kommunistischen Wirtschaft in Rußland vgl. die Anführung
im Schlußkapitel.)