Full text: Kann das Geld abgeschafft werden?

Wirtschaftsleitung, umgekehrt nur Angebote von Arbeitskraft und 
Nachfrage nach Genußgütern von privater Seite. Das Konkurrenz- 
verhältnis, das für die Preisbildung maßgebend war, ist durch die 
„Vergesellschaftung der Produktionsmittel“ aufgehoben: den ein- 
zelnen Verkäufern ihrer Dienste und Käufern der Genußgüter 
steht stets das Monopol der Gesellschaft gegenüber. Trotzdem 
sind aber der Preisfestsetzung, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll 
sein soll, nach oben und unten bestimmte Grenzen gesetzt: die 
Preise des Waren- und des Arbeitsmarktes müssen in 
festem Verhältnis zu einander stehen. Bleiben die letzteren 
‘die Löhne) erheblich unter den ersteren, so entsteht die Gefahr 
der mangelnden Kaufkraft der Verbraucher und dadurch der all- 
gemeinen „Unterkonsumption“; im umgekehrten Falle reichen die 
vorhandenen Waren nicht hin, um die Ansprüche aller Käufer zu 
befriedigen, und ein Teil der Gesellschaft bleibt darum gänzlich 
unversorgt. Die Aufgabe der Verwalter des gesellschaftlichen 
Monopols ist daher — aus sozialen ebenso wie aus wirtschaftlichen 
Gründen — die Sicherung der ausreichenden Versorgung der Ge- 
sellschaftsglieder durch Ausgleich dieser Unterschiede. Ihre Er- 
füllung wird von den Kollektivisten auf zweierlei Wegen ange- 
strebt: es scheiden sich hier eine subjektivistische und eine 
objektivistische Richtung; die erstere stellt den Bedarf der 
Verbraucher, das „Recht auf Existenz“ in den Vordergrund, 
die letztere dagegen die Leistung der Erzeuger, das „Recht 
auf den vollen Arbeitsertrag“. 
Tugan-Baranowsky drückt dies folgendermaßen aus: 
„Die einen Systeme des Sozialismus (Kollektivismus) stehen ebenso streng 
auf dem Boden tatsächlicher Gleichheit wie der Kommunismus. Die 
Regelung des Einkommens nimmt in diesem Falle die Gestalt einer vollstäp- 
digen Gleichheit der Einkommen aller Mitglieder der Gesellschaft an. Jedem 
wird das Recht auf eine gleiche Summe des Einkommens zuerkannt. Andere 
Systeme des Kollektivismus verstehen unter ökonomischer Gleichberech- 
tigung das gleiche Recht eines jeden Arbeiters auf seinen vollen Arbeits- 
ertrag; da aber die Arbeitsprodukte verschiedener Arbeiter verschieden 
sein können und sogar müssen, weil die Arbeiter in Wirklichkeit verschiedene 
Grade von Kraft und Begabung besitzen, so fordert dieser Typus von Kollek- 
tivismus durchaus keine Gleichheit der Einkommen‘ (S. 17). AlNerdings ist 
hier hinzuzufügen, daß auch dann, wenn der Bedarf der Verbraucher als 
Maßstab der Verteilung dient, grundsätzlich keineswegs eine absolute Gleich- 
heit einzutreten braucht. Im Gegenteil sollen „die verbrauchbaren und der 
Gebrauch der benutzbaren Sachen unter die einzelnen Mitglieder nach 
ihren Bedürfnissen verteilt werden; hier ist also für die 
Güterverteilung das Subiekt und seine nach Alter, Geschlecht und Erziehung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.