Wirtschaftsleitung, umgekehrt nur Angebote von Arbeitskraft und
Nachfrage nach Genußgütern von privater Seite. Das Konkurrenz-
verhältnis, das für die Preisbildung maßgebend war, ist durch die
„Vergesellschaftung der Produktionsmittel“ aufgehoben: den ein-
zelnen Verkäufern ihrer Dienste und Käufern der Genußgüter
steht stets das Monopol der Gesellschaft gegenüber. Trotzdem
sind aber der Preisfestsetzung, wenn sie wirtschaftlich sinnvoll
sein soll, nach oben und unten bestimmte Grenzen gesetzt: die
Preise des Waren- und des Arbeitsmarktes müssen in
festem Verhältnis zu einander stehen. Bleiben die letzteren
‘die Löhne) erheblich unter den ersteren, so entsteht die Gefahr
der mangelnden Kaufkraft der Verbraucher und dadurch der all-
gemeinen „Unterkonsumption“; im umgekehrten Falle reichen die
vorhandenen Waren nicht hin, um die Ansprüche aller Käufer zu
befriedigen, und ein Teil der Gesellschaft bleibt darum gänzlich
unversorgt. Die Aufgabe der Verwalter des gesellschaftlichen
Monopols ist daher — aus sozialen ebenso wie aus wirtschaftlichen
Gründen — die Sicherung der ausreichenden Versorgung der Ge-
sellschaftsglieder durch Ausgleich dieser Unterschiede. Ihre Er-
füllung wird von den Kollektivisten auf zweierlei Wegen ange-
strebt: es scheiden sich hier eine subjektivistische und eine
objektivistische Richtung; die erstere stellt den Bedarf der
Verbraucher, das „Recht auf Existenz“ in den Vordergrund,
die letztere dagegen die Leistung der Erzeuger, das „Recht
auf den vollen Arbeitsertrag“.
Tugan-Baranowsky drückt dies folgendermaßen aus:
„Die einen Systeme des Sozialismus (Kollektivismus) stehen ebenso streng
auf dem Boden tatsächlicher Gleichheit wie der Kommunismus. Die
Regelung des Einkommens nimmt in diesem Falle die Gestalt einer vollstäp-
digen Gleichheit der Einkommen aller Mitglieder der Gesellschaft an. Jedem
wird das Recht auf eine gleiche Summe des Einkommens zuerkannt. Andere
Systeme des Kollektivismus verstehen unter ökonomischer Gleichberech-
tigung das gleiche Recht eines jeden Arbeiters auf seinen vollen Arbeits-
ertrag; da aber die Arbeitsprodukte verschiedener Arbeiter verschieden
sein können und sogar müssen, weil die Arbeiter in Wirklichkeit verschiedene
Grade von Kraft und Begabung besitzen, so fordert dieser Typus von Kollek-
tivismus durchaus keine Gleichheit der Einkommen‘ (S. 17). AlNerdings ist
hier hinzuzufügen, daß auch dann, wenn der Bedarf der Verbraucher als
Maßstab der Verteilung dient, grundsätzlich keineswegs eine absolute Gleich-
heit einzutreten braucht. Im Gegenteil sollen „die verbrauchbaren und der
Gebrauch der benutzbaren Sachen unter die einzelnen Mitglieder nach
ihren Bedürfnissen verteilt werden; hier ist also für die
Güterverteilung das Subiekt und seine nach Alter, Geschlecht und Erziehung