fullscreen : Untersuchungen über das Versicherungswesen in Deutschland

7.  Die  öffentlich-rechtliche  Lebensversicherung.
Vom
Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanftalten
in  Deutschland.
Die  erste  öffentlich-rechtliche  Lebensversicherungsanstalt  wurde  im
Jahre  1910  in  Königsberg  von  der  Ostpreußischen  Landschaft  unter  dem
Namen  „Lebensversicherungsanstalt  der  Ostpreußischen  Landschaft"  errichtet.
Im  Jahre  1911  schritten  die  Provinzen  Westpreußen,  Posen,  Pommern
und  Schlesien  zur  Errichtung  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten.
In  diesen  Provinzen  haben  die  Provinzialverbände  mit  Unterstützung  der
Landschaften,  teilweise  auch  der  Provinzial-Feuersozietäten,  die  Gründung
und  Verwaltung  der  einzelnen  Anstalten  übernommen.
Die  fünf  Lebensversicherungsanstalten  haben  sich  im  Jahre  1911  zum
„Verband  öffentlicher  Lebensversicherungsanstalten  in  Deutschland"  vereinigt, ­
  welcher  durch  Allerhöchste  Kabinettsorder  vom  24.  November  1911
landesherrlich  genehmigt  wurde.  Dem  Verband,  der  seinen  Sitz  in
Berlin  hat,  schloß  sich  im  Mai  1912  die  Provinzial-Lebensversicherungsanstalt
  Brandenburg  an.  Der  Verband  dient  versicherungstechnisch  vor
allem  einer  sachgemäßen  Verteilung  der  von  den  einzelnen  Anstalten
übernommenen  Risiken  insofern,  als  er  alle  diejenigen  Teilbeträge  (Ex-Zedenten)
  der  Versicherungssummen  in  Deckung  nimmt,  welche  über  die
Kräfte  der  einzelnen  Anstalten  (Selbstbehalt)  hinausgehen.  Der  Verband
hat  weiter  den  Zweck,  durch  Vereinheitlichung  der  Verwaltungsausgaben
die  Verwaltungskosten  zu  vermindern  und  so  die  Versicherungsnahme
nach  Möglichkeit  zu  verbilligen.  Außerdem  gehört  es  zu  seinen  Aufgaben,
in  der  gleichen  Weise  wie  die  einzelnen  Provinzialanstalten,  die  Lebensversicherung ­
  direkt  und  zwar  in  möglichst  allen  den  Landesteilen  zu  betreiben, ­
  in  denen  Provinzial,  oder  Landesanstalten  noch  nicht  bestehen.
Der  Verband  hat  zurzeit  den  unmittelbaren  Betrieb  der  Versicherung
in  der  Stadt  Berlin  den  Provinzen  Sachsen,  Hannover,  Schleswig-Holstein
  und  im  Regierungsbezirk  Cassel  aufgenommen.
Schriften  137.  IV.

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