Metadata: Volkswirtschaftspolitik

Geld- und Kreditpolitik. 
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schlichen Zahlungsmittel, herzustellen sind, hat eine sehr große 
wirtschaftliche Tragweite. Die jahrzehntelangen Kämpfe über 
die Frage der Gold- und der Doppelwährung und des Rück 
ganges des Silberwerts beweisen das hinlänglich. Auch die 
Papiergeldpolitik hat wichtige Fragen zu lösen. Denn 
die innere, nur durch Zwangskurs oder durch den Staats 
kredit unschädlich zu machende Wertlosigkeit der Papiergeld - 
zeichen erfordert eine sorgfältige Abmessung und Überwachung 
der umlaufenden Papiergeldmeuge, da das Übermaß Un 
sicherheit und Unbeständigkeit in das Geldwesen bringt. 
(Vergl. Band 133 dieser Sammlung S. 90sf.) 
Mit dem Geldwesen verknüpft sich unmittelbar das Kredit 
wesen. Die Kreditpolitik erstreckt sich auf ein weitver 
zweigtes Gebiet. Ihre erste Aufgabe ist, die allgemeine 
rechtliche Grundlage des Kreditverkehrs durch Ausbau und 
Vereinheitlichung des Rechtes der Schuldverhältnisse im all 
gemeinen bürgerlichen und im kaufmännischen Verkehre zu 
schaffen. Daran reiht sich die Aufgabe, für bestimmte Formen 
und Einrichtungen des Kreditverkehrs besondere Rechtsregeln 
zu entwickeln, wie Wechselrecht, Scheckrecht, Lagerscheinrecht. 
Auch für die Sparkassen und die berufsmäßigen Kreditver 
mittlungsanstalten, die Banken, bedarf es einer gesicherten 
Rechtsgrundlage. In der Baukpolitik nimmt die Noten 
bankpolitik eine besondere Stellung ein. Die Banknoten 
haben im wirtschaftlichen Verkehr eine so hohe Bedeutung 
gewonnen, daß eine möglichst große Sicherheit und eine 
möglichst zweckmäßige Handhabung des Banknotenwesens 
angestrebt werden muß. Am Bauknotenwesen ist der Staat 
selbst häufig unmittelbar beteiligt, entweder als Inhaber von 
Staatsnotenbanken oder als aufsichtführende und in einer 
Reihe von Ländern auch als leitende Stelle für die bevor 
rechteten Hauptnotenbanken. In diesem Falle erwachst ihm 
die weitere Pflicht, für gute Durchführung der Aufgaben
	        
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