Full text : Die Kaufkraft des Geldes

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VII.  Kapitel.

Die  Parität  des  in  der  Lateinischen  Union  verbleibenden  Silbers  mit  Gold
wird  gegenwärtig  gemäß  den  in  diesem  Kapitel  früher  erklärten  Prinzipien
aufrechterhalten,  und  zwar  sowohl  durch  Einschränkung  seiner  Quantität
als  auch  dadurch,  daß  es  zu  vollem  gesetzlichen  Zahlungsmittel  und  für
öffentliche  Abgaben  als  annahmeberechtigt  erklärt  wurde.
§6.
Es  ist  sonderbar,  daß  die  Lehren  der  französischen  und  andere  Experimente ­
  nicht  allgemein,  und  zwar  weder  von  den  Monometallisten  noch
von  den  Bimetallisten  verstanden  zu  werden  scheinen.  So  haben  intransigente
Monometallisten,  indem  sie  auf  die  während  75  Jahren  stattgefundenen
Variationen  im  Gold-  und  Silberwerte  hinwiesen,  die  Möglichkeit  der  Aufrechterhaltung ­
  eines  gesetzlichen  Verhältnisses  zu  widerlegen  versucht.
Sie  könnten  ebensogut  auf  die  sich  kräuselnden  Wellen  eines  Weihers  oder
auf  die  leichte  Neigung  eines  Flusses  hinweisen,  um  die  Tatsache  zu  widerlegen, ­
  daß  das  Wasser  ein  Niveau  sucht.  Diese  sich  kräuselnden  Wellen
sind  der  natürliche  Beweis  für  die  Tendenz  zu  einem  Niveau  und  sind  geringfügig ­
  im  Vergleich  zu  Wellen,  welche  aller  Wahrscheinlichkeit  nach  aufgetreten ­
  wären,  wenn  es  keine  gesetzliche  Relation  gegeben  hätte.  Das
in  Shaw’s  History  oj  the  Currency  benutzte  Diagramm  und  seine  Tabellen
sowie  das  ähnliche  hier  gegebene  Diagramm  zeigen,  daß  trotz  der  großen
Zunahme  in  der  Quantität  des  Silbers  in  der  Periode  des  Silberzuflusses
während  der  Jahre  1803  bis  1850,  das  Verhältnis  von  15,5  zu  1  um  nur
höchstens  0,75  Punkte  oder  etwas  über  4,8  Prozent  in  irgendeinem  Jahre
schwankte,  und  die  Abweichung  betrug  im  Durchschnitt  nur  0,29
Punkte  oder  1,9  Prozent.  Außerdem  ist  der  größere  Teil  der  Abweichung
durch  die  zu  jener  Zeit  in  Frankreich  in  Kraft  befindliche  Erhebung  der
Prägegebühr  (Seigniorage)  erklärbar 1 ).  Während  der  darauffolgenden
und  größtenteils  durch  einen  Goldzufluß  charakterisierten  Periode  von  1851
bis  1870  betrug  die  Maximalabweichung  (nach  der  entgegengesetzten  Richtung) ­
  0,31  Punkte  oder  2  Prozent  bei  einer  Durchschnittsabweichung  von
0,14  Punkten  oder  9  Prozent,  während  in  der  nachfolgenden  Periode  von
1871  bis  1873,  in  der  ein  Zufluß  des  Silbers  und  ein  Abfluß  des  Goldes  zu  verzeichnen ­
  war,  das  Verhältnis  bei  einem  Maximum  von  0,42  Punkten  oder
2,7  Prozent  und  einem  Durchschnitt  von  0,21  Punkten  oder  1,4  Prozent
über  15,5  zu  1  stieg.  Wir  wollen  nun  diese  Zahlen  denen  seit  1873  gegen-1
 )  Vgl.  J.  F.  Johnson,  Money  and  Currency,  Boston  (Ginn)  1905,  S.  227.
            
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