312 Zweites Buch. Die gesellschaftliche Verfassung der Volkswirtschaft.
der Bauten und Armeeverpflegung privaten Unternehmern und Gesellschaften gegen
Pauschalsummen übergab, die daraus Wuchergewinne ohne Gleichen zogen, die das Volk
maßlos mißhandelten; aber das erschien doch noch als das kleinere übel gegenüber der
erwarteten allgemeinen Dieberei und der Unfähigkeit einer direkten Staatsfinanz—
verwaltung. Und ähnlich ist man in neueren Zeiten wieder vielfach, in Frankreich vom
16.—18. Jahrhundert und anderswo verfahren. Erst die spätere römische Kaiserzeit
und jetzt wieder die neueste Entwickelung der Verwaltung verstand den Beamtenapparat
in Staat und Gemeinde so weit zu vervollkommnen, daß man ihm mit minderem Schaden
als den brutalen Steuerpächtergesellschaften diese Aufgabe in die Hand geben konnte.
Von den orientalischen Monarchen wird berichtet, daß sie in ihrem Finanzdienste
hauptsächlich Eunuchen und Sklaven verwendeten; auch Athen und Rom hat Sklaven in
großer Zahl für die niederen Gemeindedienste gehabt, und der römische Principat hat die
Erbschaft der politisch und finanziell vankerotten Republik damit angetreten, daß er
lange überwiegend Sklaven und Freigelafsene im großen kaiserlichen Finanzdienste ver—
wendete; im Mittelalter waren wieder die unfreien Ministerialen zuerst allein fähig,
eine große fürstliche Finanzwirtschaft ohne zu viel Mißbräuche ins Leben zu rufen.
Wo eben Hunderte und Tausende nicht für sich, sondern für den König, den Fiskus thätig
sein sollen, große Summen in Händen haben, bei großen Aufwendungen sparsam ver
fahren sollen, da gehören, um die Mehrzahl vom Stehlen, von der Nachlässigkeit und
Verschwendung abzuhalten, ursprünglich die eisernen Disciplinmittel der Unfreiheit dazu.
An ihrer Stelle sucht heute ein bis ins kleinste Detail ausgebildetes Verwaltungs- und
Staatsdienerrecht, ein bis zu lähmender Umständlichkeit gefteigertes Kontrollsystem mit
Nachweisen, Attesten und Rechnungslegung aller Art die Tausende von Beamten in Pflicht
und Ordnung zu halten. Und doch war das 18. Jahrhundert in England und Frank—
reich nur deshalb so überzeugt, daß alle Beamtenwirtschaft schlecht sei, weil man in
ihrem Finanzdienst, ihrer Kolonial- und Heeresverwaltung überwiegend faule, bestechliche
Beamte sah. Wir haben heute, in Deutschland besonders, ein hohes Maß von Beamten—
tüchtigkeit und Integrität durch einen Erziehungs- und Einschulungsprozeß von Jahr⸗
hunderten, durch ein richtiges Besoldungs- und Carrieresystem erreicht. Auf der Sach⸗
kenntnis, dem Patriotismus, dem offenen Sinne des höheren und besseren Teiles dieses
Beamtentumes fur die staatlichen und Gesamtinteressen, auf der Abwesenheit egoistisch⸗
wirtschaftlicher Klasseninteressen bei ihnen beruht psychologisch ein sehr großer Teil aller
neueren Fortschritte im Staatsleben, in der wirtschaftlichen und socialen Gesetzgebung.
Aber dieser Fortschritt ruht auf eigentümlichen Vorausfetzungen, die nicht überall zu
schaffen find. Die socialistische Stroömung unserer Zeit ist gFeneigt, die Beamtenwirtschaft
ähnlich zu überschätzen, wie A. Smith sie unterschätzte. Es steht zu fürchten, daß auch
bei uns ein gewisser Rückschlag, eine Ernüchterung eintreten wird in dem Maße, wie
wir den Apparat der Finanzwirtschaft, die Zahl der angestellten Beamten immer weiter
ausdehnen. Es ist bekannt, wie wenig die republikanische Staatsform die finanzielle
Korruption der Volksvertreter und Beamten in großartigstem Maßstabe hindert.
Die Schwierigkeit wächst mit der Größe des Beamtenpersonals und mit seiner
geographischen Zerstreutheit. Friedrich der Große ließ sich 1752 eine Zusammenstellung
der aus den königlichen Kafsen bezahlten Civilbeamten machen; es waren (ohne die
schlefischen) 8786 mit 787 206 Thaler Gehalt. Nach einer neueren Zusammenstellung
von Zeller sind (ohne Staatsgewerbe, Straßenbau und ohne Unterricht) im gewöhnlichen
Justiz-, Inneren- und Finanzdienste 1889 —90 beschäftigt:
Württemberg 8093 Beamte mit 6,1 Mill. Mark Gehalt,
Baden 3384 ⸗ 6,6 ⸗ * *
Bayern 10425 ⸗ ⸗20,3⸗ æ
Preußen 46281 1079
n
Einschließlich der Staatsgewerbe, des Straßenbaues und der Schule waren in Württem—
berg 12528 staatliche Beamte mit 21 Mill. Mark Gehalt, mit Geistlichen und Volks—
schullehrern 18896 vorhanden. In Preußen zaählte Eugel schon 18762 9409 höher,