Full text : Die Kaufkraft des Geldes

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IX.  Kapitel.

3.  Preise  aus  Geldmetall  verfertigter  Waren.
4.  Preise  der  Ersatzmittel  für  genannte  Waren.
5.  Gesetzlich  geregelte  Preise,  wie  Gerichtsgebühren,  Postporti,  Wegeund
  Brückengelder,  Gebühren  für  den  Gebrauch  öffentlicher  Anstalten,
Gehälter  usw.
6.  Durch  Brauch  und  Sitte  festgesetzte  Preise,  wie  Honorare  von
Ärzten,  Lehrergehälter  usw.  und  bis  zu  einem  gewissen  Grade  Löhne.
7.  Bodenpreise.
8.  Preise  der  meisten  Waren  im  Kleinhandel.
9.  Preise  der  meisten  Waren  im  Großhandel.
10.  Effektenkurse
Nehmen  wir  zum  Beispiel  Obligationen  und  Hypotheken.  Um  die
Preise  dieser  Wertpapiere  vollkommen  anpassungsfähig  zu  gestalten,  müßten
wir  nicht  nur  annehmen,  daß  eine  Einschränkung  durch  Brauch  oder  Gesetz
nicht  vorhanden  sei,  sondern  auch,  daß  die  Kontrakte  mit  jedem  neuen
Preisniveau  wieder  vollkommen  erneuert  würden.  Wir  müßten  zum  Beispiel ­
  annehmen,  daß,  nachdem  sich  das  Preisniveau  um  das  Doppelte  erhöhte,
weil  sich  der  Umlaufsmittelbestand  verdoppelte,  aus  einer  Obligation  zu
1000  Dollar  eine  solche  zu  2000  Dollar  werden  würde.  Offenbar  ist  dies  nicht
der  Fall.  Außer  den  in  der  Zwischenzeit  fähigen  Zinsen  kann  der  Inhaber
dieser  Obligation  an  ihrem  Fälligkeitstage  nur  1000  Dohar  verlangen.  Er
erhält  nicht  mehr,  selbst  wenn  sich  auch  das  Preisniveau  mittlerweile  verdoppelt ­
  hat.  Es  ist  richtig,  daß  eine  Veränderung  im  Preisniveau  mit  der
Zeit  das  Volumen  neuer  Anleihen  verändert.  Bei  hohen  Preisen  muß  ein
Kaufmann,  der  ein  gegebenes  Warenlager  sich  verschaffen  will,  eine  größere
Summe  ausborgen  als  bei  niedrigen  Preisen.  Die  Beträge  von  Privatnoten
und  von  Wechseln  müssen  auf  das  Doppelte  der  Summen  lauten,  die  nötig
wären,  wenn  sich  das  Preisniveau  nicht  verdoppelt  hätte.  Ebenso  muß  eine
Gesellschaft,  die  Obligationen  für  neue  Projekte  ausgibt,  solche  in  größerem
Maßstabe  ausgeben.  Die  emittierten  Obligationen  hingegen  können  bei
Veränderungen  im  Preisniveau  nicht  in  dieser  Weise  angepaßt  werden.
Während  der  Zeit  ihrer  Emission  und  Fälligkeit  können  ihre  Preise  nur
geringfügig  variieren.  Die  Tatsache,  daß  der  Nominalwert  dieser  Obligationen ­
  in  Geld  ausgedrückt  ist,  setzt  ihrem  Preise  sehr  enge  Grenzen 1 ).  Wenn
infolge  einer  Verdoppelung  in  der  Quantität  des  Geldes,  der  in  Geld  be-1
 )  Siehe  den  Artikel  von  Walter  S.  Logan  über  die  „Duty  of  Gold“  in  The  Gold  Supply
and  Prosperity,  herausgegeben  von  Byron  W.  Holt,  New  York  (The  Moody  Corporation),
1907,  S.  106.  Siehe  auch  Bicardo,  „Essay  on  the  High  Price  of  Bullion“,  Works,  2.  Aufl.
London  (Murray),  1852,  S.  287.
            
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