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X. Kapitel.
sache drei: 1. Viele Preise werden durch vorhergehenden Kontrakt, durch
gesetzliche Bestimmung oder durch den Brauch in ihrer Bewegung gehemmt.
2. Einige Preise stehen zum Geldmetalle in enger Beziehung. 3. Jeder
einzelne Preis ist unter der Einwirkung von dessen besonderem Angebot
und Nachfrage speziellen Schwankungen unterworfen. In den Preisbe
wegungen existiert indessen ein Ausgleich in dem Sinne, daß das Versagen
einer Gruppe von Preisen, sich jeglicher Einwirkung auf das Preisniveau an
zupassen, eine entsprechend größere Veränderung in anderen Preisen not
wendig macht.
Die verkauften Quantitäten variieren in gleicher Weise, und deren
Variationen sind mit denen der Preise fest verknüpft.
Um die allgemeine Preisbewegung in einer einzigen Zahl auszudrücken,
wird eine Indexnummer (P) konstruiert, und um die allgemeine Handels
bewegung in einer einzigen Zahl auszudrücken, wird eine Indexnummer
des Handels (H) konstruiert. Die Natur dieser Indexnummem bildet den
Gegenstand des nächsten Kapitels.
X. Kapitel.
Die besten Indexnummern der Kaufkraft.
§i.
Im vorigen Kapitel wurde die Notwendigkeit der Indexnummem (P)
erklärt und auf eine besondere Form von Indexnummer hingewiesen. Diese
besondere Form erfüllt, wie im II. Kapitel und dessen Anhang gezeigt
worden war, gewisse Bedingungen (der Verhältnismäßigkeit des Preis
niveaus zur Geldquantität usw.), die die Verkehrsgleichung GTJ + G'TJ' = PU
stellt. Im vorliegenden Kapitel wird diese Indexnummer mit anderen ver
glichen und der allgemeine Zweck der Indexnummem erörtert, wobei auch
solche Zwecke inbegriffen sind, die zur Verkehrsgleichung nur wenig direkte
Beziehung haben.
Die Vergleichung der Indexnummern kann geschehen: 1. hinsichtlich
ihrer Form, eines Begriffes, unter den die Methoden des Wägens und die
Bestimmung der „Basispreise fallen; 2. mit Hinsicht auf die Auswahl der
einzuschließenden Elemente. In diesem Abschnitte soll die Formfrage in
Erörterung gezogen werden.