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X. Kapitel.
Wenn hingegen der Zinsfuß fällt, so zieht der Entleiher den Nutzen,
und der Darleiher wird geschädigt. Der Wert von Land und von anderem
Eigentum, dessen Einkommen sich die in ferne Zukunft erstreckt, würde
im Vergleich zum Werte der Lebensmittel, der Wohnung usw. steigen. Der
Wert eines Hauses ist der diskontierte Wert seiner zukünftigen Rente oder
seiner Nutzleistung durch Gewährung von Obdach. Wenn der Zinsfuß
fällt, erhöht sich der Wert des Hauses im Vergleich zu dem früheren jährlichen
Ertragswert. Den nämlichen wie den geliehenen Betrag der Kaufkraft für
Wohnung zurückzahlen, heißt, weniger als denselben Betrag der Kaufkraft
für Häuser zurückgeben. Der Entleiher hat einen Nutzen, insofern er bei
der Rückzahlung zur Verkürzung von Kapitalanlagen zu schreiten hat, da
er wohl eine ebensogroße Ausgabekraft, aber doch eine geringere Anlagekraft
zurückzahlt. Er braucht daher seine Kapitalanlagen in Land und Maschi
nerie nicht um ganz soviel einzuschränken, als er es sonst tun müßte. Der
Darleiher hingegen wird in demselben Grade geschädigt. Wenn er dauerndes
Kapital anzulegen wünscht, z. B. in einem Bureaugebäude, einem Bergwerk
oder in Eisenbahnanteilscheinen, so kann er mit dem zurückgezahlten Dar
lehen nicht soviel kaufen, wie er mit derselben Summe zur Zeit der An
leihe hätte kaufen können. Hätte der Darleiher das Fallen des Zinses vor
ausgesehen, so würde er die Anleihe wohl abgelehnt und statt dessen Kapital
angelegt haben. Anstelle des Anleihezinses hätte er dann eine Einnahme
aus seiner Kapitalanlage und einen Kapitalzuwachs gehabt, aus dem er zu
künftiges Einkommen hätte ziehen können. Die Wirkung des Sinkens des
Zinses wäre dann nicht eine Erniedrigung der Erträge seiner Kapitalanlage,
sondern eine Erhöhung des kapitalisierten Wertes der Kapitalsanlage gewesen.
Während demnach eine auf Dienstleistungen und auf weniger dauer
hafte Waren gegründete Indexnummer für Zeitkontrakte geeignet sein mag,
die von einem Entleiher abgeschlossen sind, der sich eine augenblickliche
Konsumtion zu leisten beabsichtigt, und einem Darleiher, der im Sinne hat,
die Konsumtion bis zur Rückzahlung der Anleihe aufzuschieben, so zeigt es
sich, daß eine solche Indexnummer für Kontrakte, bei denen der eine oder
der andere Teil an einer langfristigen Kapitalanlage Interesse hat, nicht
völlig geeignet ist.
Anstatt also unsere Indexnummer auf konsumierbare Güter und auf
während einer Zeitperiode genossene Dienstleistungen zu gründen, sollten
wir sie lieber zum Teil auf diese und zum Teil auf den Betrag des dauernden
Kapitals gründen. Jeder Entleiher und jeder Darleiher kann den Wunsch
haben, seinen Einkommenstrom zeitlich verschieden zu verteilen 1 ). Der
D Rate oj Interest, S. 121—125.'