Full text : Die Kaufkraft des Geldes

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X.  Kapitel.

Wenn  hingegen  der  Zinsfuß  fällt,  so  zieht  der  Entleiher  den  Nutzen,
und  der  Darleiher  wird  geschädigt.  Der  Wert  von  Land  und  von  anderem
Eigentum,  dessen  Einkommen  sich  die  in  ferne  Zukunft  erstreckt,  würde
im  Vergleich  zum  Werte  der  Lebensmittel,  der  Wohnung  usw.  steigen.  Der
Wert  eines  Hauses  ist  der  diskontierte  Wert  seiner  zukünftigen  Rente  oder
seiner  Nutzleistung  durch  Gewährung  von  Obdach.  Wenn  der  Zinsfuß
fällt,  erhöht  sich  der  Wert  des  Hauses  im  Vergleich  zu  dem  früheren  jährlichen
Ertragswert.  Den  nämlichen  wie  den  geliehenen  Betrag  der  Kaufkraft  für
Wohnung  zurückzahlen,  heißt,  weniger  als  denselben  Betrag  der  Kaufkraft
für  Häuser  zurückgeben.  Der  Entleiher  hat  einen  Nutzen,  insofern  er  bei
der  Rückzahlung  zur  Verkürzung  von  Kapitalanlagen  zu  schreiten  hat,  da
er  wohl  eine  ebensogroße  Ausgabekraft,  aber  doch  eine  geringere  Anlagekraft
zurückzahlt.  Er  braucht  daher  seine  Kapitalanlagen  in  Land  und  Maschinerie ­
  nicht  um  ganz  soviel  einzuschränken,  als  er  es  sonst  tun  müßte.  Der
Darleiher  hingegen  wird  in  demselben  Grade  geschädigt.  Wenn  er  dauerndes
Kapital  anzulegen  wünscht,  z.  B.  in  einem  Bureaugebäude,  einem  Bergwerk
oder  in  Eisenbahnanteilscheinen,  so  kann  er  mit  dem  zurückgezahlten  Darlehen ­
  nicht  soviel  kaufen,  wie  er  mit  derselben  Summe  zur  Zeit  der  Anleihe ­
  hätte  kaufen  können.  Hätte  der  Darleiher  das  Fallen  des  Zinses  vorausgesehen, ­
  so  würde  er  die  Anleihe  wohl  abgelehnt  und  statt  dessen  Kapital
angelegt  haben.  Anstelle  des  Anleihezinses  hätte  er  dann  eine  Einnahme
aus  seiner  Kapitalanlage  und  einen  Kapitalzuwachs  gehabt,  aus  dem  er  zukünftiges ­
  Einkommen  hätte  ziehen  können.  Die  Wirkung  des  Sinkens  des
Zinses  wäre  dann  nicht  eine  Erniedrigung  der  Erträge  seiner  Kapitalanlage,
sondern  eine  Erhöhung  des  kapitalisierten  Wertes  der  Kapitalsanlage  gewesen.
Während  demnach  eine  auf  Dienstleistungen  und  auf  weniger  dauerhafte ­
  Waren  gegründete  Indexnummer  für  Zeitkontrakte  geeignet  sein  mag,
die  von  einem  Entleiher  abgeschlossen  sind,  der  sich  eine  augenblickliche
Konsumtion  zu  leisten  beabsichtigt,  und  einem  Darleiher,  der  im  Sinne  hat,
die  Konsumtion  bis  zur  Rückzahlung  der  Anleihe  aufzuschieben,  so  zeigt  es
sich,  daß  eine  solche  Indexnummer  für  Kontrakte,  bei  denen  der  eine  oder
der  andere  Teil  an  einer  langfristigen  Kapitalanlage  Interesse  hat,  nicht
völlig  geeignet  ist.
Anstatt  also  unsere  Indexnummer  auf  konsumierbare  Güter  und  auf
während  einer  Zeitperiode  genossene  Dienstleistungen  zu  gründen,  sollten
wir  sie  lieber  zum  Teil  auf  diese  und  zum  Teil  auf  den  Betrag  des  dauernden
Kapitals  gründen.  Jeder  Entleiher  und  jeder  Darleiher  kann  den  Wunsch
haben,  seinen  Einkommenstrom  zeitlich  verschieden  zu  verteilen 1 ).  Der
D  Rate  oj  Interest,  S.  121—125.'
            
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